Hallo Titine18,
die DRV Bund prüft derzeit, ob in Ihrem Fall der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht. Unabhängig davon, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Wenn Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit kann einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen.
Verbleibt es hingegen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, erhalten Sie ggf. das Arbeitslosengeld neben Ihrer Rente. Eine Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf die Rente erfolgt dann nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.
Einen Reha-Antrag können Sie unabhängig vom Rentenverfahren stellen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung