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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente und Arbeitsplatzverlust

von Titine1826.08.2020 | 01:17
302 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine Teilerwerbsrente und habe betriebsbedingt den Arbeitsplatz verloren. Dies habe ich der BfA gemeldet. Hätte ich damals nicht den Arbeitsplatz gehabt, hätte ich wahrscheinlich die volle Erwerbsminderungsrente beKommen, da der Arbeitsmarkt verschlossen ist in meinem Alter. 1. Muss man sich in so einem Fall jetzt zusätzlich arbeitslos bei der Agentur melden oder wird aus der Teil- eine Vollerwerbsrente? 2. wird die Teilerberstente mit einem möglichen Arbeitslosengeld voll verrechnet? 3. kann man auch arbeitslos eine Reha beantragen? Jetzt schon vIelen Dank für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Titine18,

die DRV Bund prüft derzeit, ob in Ihrem Fall der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht. Unabhängig davon, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Wenn Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit kann einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen.

Verbleibt es hingegen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, erhalten Sie ggf. das Arbeitslosengeld neben Ihrer Rente. Eine Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf die Rente erfolgt dann nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.

Einen Reha-Antrag können Sie unabhängig vom Rentenverfahren stellen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ein Verschlechterungsantrag ist nicht gleichzusetzen mit einem Weiterzahlungsantrag. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie daher zusätzlich die Weitergewährung Ihrer Rente beantragen. Dabei können Sie auf den bereits laufenden Antrag hinweisen und ggf. nach dem Sachstand fragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

PeterTam 26.08.2020 | 08:22
Titine18am 26.08.2020 | 13:02
Vielen Dank an die Expertenerläuterung und PeterT, jetzt habe ich es verstanden. Habe noch eine Ergänzungsfrage: ich hatte im Mai einen Verschlechterungsantrag gestellt, bisher ohne Rückmeldung. Im Dez läuft meine Befristete Teilerwerbsrente aus. Muss ich trotz Verschlechterungsantrag auch noch den Antrag auf Weitergewährung bzw. Verlängerung der Teilminderungsrente stellen? Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort und lg Titine18
Deutsche Rentenversicherung
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