Melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen und ggf. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf Ihre Rente hat. Als Hinzuverdienst gilt bei Selbständigen der monatliche steuerliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.