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Teilerwerbsunfähigkeitsrente

von DirtyHorst27.04.2010 | 18:40
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Habe vor ca. 6 Wochen einen Brief bekommen, dass mir eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente ab 03.2009 zusteht. Musste von meinem Arbeitgeber noch Gehaltszahlungen (bin wärend dem Rentenantrag voll arbeiten gegangen)bei der Rentenversicherung einreichen. Wusste ja auch nicht, dass der Rente entsprocher werden würde. Jetzt habe ich Nachricht bekommen, dass man mir zwar eine Teilrente zugesprochen hat, aber mir die Rente nicht gezahlt wird, da ich über der Hinzuverdienstgrenze liege. hatte aber noch nie einen Bewilligungsbescheid bekommen! Wieso ist das jetzt so und was kann ich machen, damit ich meine Rente beziehen kann? Man hat mir auch noch keine Stunden angaben gemacht, wieviel ich bei dieser Rentenart arbeiten darf und erst recht nicht, wieviel ich noch dazu verdienen darf! Kann mir Jemand weiterhelfen, damit auch ich dieses Wirrwar verstehen kann? Danke!!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da der Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente offensichtlich besteht, ist auch ein Bewilligungsbescheid ergangen, der Ihnen auch zugegangen sein sollte. Darin sind die Hinzuverdienstgrenzen dargestellt. Sofern Sie diese Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten, dann steht Ihnen die dort angegebene Teilrente zu. Ggfs. müssten Sie Ihren Hinzuverdienst durch Änderung Ihres Arbeitsvertrages, Reduzierung der Stundenzahl, entsprechen verringern.

Sollte Ihnen der Bewilligungsbescheid nicht zugegangen sein, bzw. nicht mehr vorliegen, dann können Sie auch ein Duplikat beim Rentenversicherungsträger anfordern. Hilfe erhalten Sie aber auch bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Dirk" wird nicht zugestimmt, es gibt immer wieder Fälle, wo Versicherte zu Lasten der Gesundheit trotz voller Erwerbsminderung noch arbeiten.

4 Antworten

-_-am 27.04.2010 | 20:38
Der Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird durch die Anwendung des § 96a SGB 6 dem Grunde nach nicht berührt. Bei unzulässigem Überschreiten der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen ruht die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit teilweise oder vollständig. Als Hinzuverdienst ist beim Arbeitsentgelt der tatsächlich gezahlte Bruttobetrag - einschl. aller beitragspflichtigen Zuwendungen - anzusetzen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder - in voller Höhe oder - in Höhe der Hälfte gezahlt. Die Berechnung der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze erfolgt individuell. Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2008: West: Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Ost: Hinzuverdienstfaktor x (jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x aktuellen Rentenwert (Ost) : aktuellen Rentenwert; gerundet auf 2 Dezimalstellen) x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Die Hinzuverdienstfaktoren betragen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - in voller Höhe 0,23 - in Höhe der Hälfte 0,28 Ich nehme an, Sie haben nur "Bahnhof" verstanden, können aber alles und noch mehr zum Thema nachlesen unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ansonsten hilft ein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeitung oder die Vorsprache bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer Beratung sollten Sie Ihre Rentenunterlagen und den Schriftwechsel immer geordnet griffbereit haben.
Heinericham 28.04.2010 | 08:45
Im Rentenbescheid finden Sie eine Anlage. Aus dieser geht hervor bis zu welchem Verdienst Rente in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte gezahlt wird. Sie könnten ggf. die Arbeitszeit reduzieren, so dass Sie unter den Grenzen liegen und die Rente zur Auszahlung kommt.
dirkam 28.04.2010 | 14:16
Da Sie offensichtlich noch vollschichtig leistungsfähig sind, liegt u.U. gar keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Da die DRV nun davon erfahren hat, ist eine Überprüfung Ihres Rentenantrages durchaus wahrscheinlich! (Vollzeit)Arbeiten und Rente passt eben irgendwie nicht richtig zusammen! "Teilerwerbsunfähigkeitsrente" gibt es übrigens nicht. Sondern nur volle- oder teilweise Erwerbsminderungsrenten!
dirkam 28.04.2010 | 20:09
Natürlich gibt es solche von Ihnen geschilderten Fälle. Die von mir geschilderten Fälle gibt es aber auch - nachweisbar!
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