Da der Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente offensichtlich besteht, ist auch ein Bewilligungsbescheid ergangen, der Ihnen auch zugegangen sein sollte. Darin sind die Hinzuverdienstgrenzen dargestellt. Sofern Sie diese Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten, dann steht Ihnen die dort angegebene Teilrente zu. Ggfs. müssten Sie Ihren Hinzuverdienst durch Änderung Ihres Arbeitsvertrages, Reduzierung der Stundenzahl, entsprechen verringern.
Sollte Ihnen der Bewilligungsbescheid nicht zugegangen sein, bzw. nicht mehr vorliegen, dann können Sie auch ein Duplikat beim Rentenversicherungsträger anfordern. Hilfe erhalten Sie aber auch bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.