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Experten-Antwort

Teilerwerbsunfähigkeitsrente

von Lisa11.06.2025 | 09:49
280 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Betreff: Unterstützung bei Antrag auf teilweise Erwerbsminderung / Klärung der weiteren Schritte Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, weil ich aktuell in einer schwierigen gesundheitlichen und beruflichen Situation bin und Unterstützung bei der Klärung der nächsten Schritte benötige. Ich leide unter mehreren chronischen Erkrankungen und war bereits in einer Reha-Maßnahme, in der festgestellt wurde, dass ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin. Während der Reha wurde mir auch nahegelegt, meine berufliche Tätigkeit zu reduzieren. Aus Angst vor einer möglichen Erwerbsunfähigkeit habe ich mir dies jedoch nicht offiziell bescheinigen lassen. Nach der Reha ,Arbeitsunfähig entlassen und Wiedereingliederung habe ich meine Tätigkeit wieder vollständig aufgenommen. Allerdings muss ich nun feststellen, dass ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, dauerhaft voll zu arbeiten. Mein Zustand verschlechtert sich zunehmend, und ich kann den Anforderungen meines Berufs nicht mehr gerecht werden. Nach bisherigen Einschätzungen bin ich weniger als drei Stunden beruflich einsetzbar, aber laut Rehabericht formal ab sechs Stunden leistungsfähig – dieser Widerspruch belastet mich sehr. Ich möchte daher klären, ob und wie ich eine aktuelle medizinische Neubewertung und ggf. eine Korrektur der bisherigen Einschätzung veranlassen kann, um gegebenenfalls eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Bin 55 Jahre alt ,38 Jahre arbeite ich als OP Schwester mit Rufbereitschaftsdiensten. Ich bitte Sie um Unterstützung bei der Frage, wie ich am besten vorgehe: – Wo und wie kann ich eine ärztliche Neubewertung meiner Arbeitsfähigkeit einholen? – Welche Unterlagen oder Formulare benötige ich für einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung? – Ist eine neue Begutachtung oder Reha erforderlich? Für Ihre Rückmeldung und Hilfestellung danke ich Ihnen im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Lisa,

 

damit eine Einschätzung vom medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers getroffen werden kann, ist es notwendig, dass sie einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Hierbei wird dann ihr gesundheitliches Leistungsvermögen geprüft und eingeschätzt.

Für die Beantragung der Rente benötigen Sie mehrere Vordrucke. Ein Formularpaket finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html?nn=3b62496a-330f-4e78-90e6-0a2fdb8ac65a

Alternativ können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden oder über die Internetseite den Antrag online stellen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html

 

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10 Antworten

Guter Rat!am 11.06.2025 | 10:05
Sie können mit dem R0100 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, dabei werden alle medizinisch vorliegenden Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und auch die Reha bewertet und die Rentenversicherung entscheidet dann ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Es kann aber auch möglich sein, dass Sie erneut zu einer Reha aufgefordert werden oder statt einer Rente, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschaltet werden. Da Sie scheinbar kaum etwas über diese Dinge wissen, sollten Sie ein Beratungsgespräch ggf. mit Antragsaufnahme über eine Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren. Dort kann man aufgrund Ihrer Vorgeschichte und unter Einsichtnahme Ihres Versicherungskonto Ihre Fragen zielgerichtet und detailliert beantworten. Ein anonymes Forum ist dafür eher ungeeignet.
DEam 11.06.2025 | 10:06
Zunächst vorweg : wurde die Reha "nur so" beantragt oder im Krankengeldbezug mit Aufforderung und Fristsetzung zum Antrag auf Reha / LTA ? Ich bin im ähnlichen Alter und war in diesem Jahr zur Reha, AU entlassen und, weil ohne Arbeitsstelle, mit der Empfehlung an die DRV, zu prüfen, ob LTA möglich ist. Ergänzend gab es die Empfehlung, dass ich nicht mehr in meinen erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf zurückkehren kann, weil nicht leidensgerecht, hier also unter 3 Stunden täglich. Für den ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt aber 6 Stunden und mehr, wenn die weiter genannten Einschränkungen berücksichtigt werden und ich Zunächst noch x Monate Behandlung in Anspruch nehme Die von Ihnen genannte Widersprüchlichkeit wird diese unterschiedliche Einschätzung für den letzten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt sein, also bei einem leidensgerechten Agbeitsplatz . Sie können natürlich einen Antrag auf EM-Rebte stellen und in saß Formular zur Selbsteinschätzung ihren Wubsch nach einer Teil-EM erwähnen. An Unterlagen sollten Sie beilegen, was noch nicht berücksichtigt wurde. Unterlagen, die beim Reha-Antrag vorlagen, sollten bekannt sein
Formularpaketam 11.06.2025 | 10:11
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Hier noch der Link zum Antragspaket mit weiteren Angaben Im Vorfeld empfiehlt sich eine Kontenklärurung, falls noch nicht geschehen. Sie können sich auch von der DRV telefonisch beraten lassen
Bartam 11.06.2025 | 11:08
Also doch "nur so" beantragt und nicht auf Grund von einer Aufforderung von einem Leistungsträger. Wie bereits erwähnt, gehen Sie zu einer Beratung, alles andere wird Ihnen nicht helfen!
Bam 11.06.2025 | 11:14
Aber vielleicht in anderen Tätigkeiten. Das ganze ist so gestrickt, dass der ausgeübte Beruf bei Untauglichkeit nicht zu einer Berentung führt, sondern die Rentenversicherung zu Ihrem Gesundheitszustand ermitteln muss, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit für alle nur denkbaren Tätigkeiten bestellt ist. Erst wenn sich dort ergibt, dass die Leistungsfähigkeit für alle Tätigkeiten unter 6/unter 3 Stunden liegt, gibt es eine EM-Rente. Dazu gehören auch leichteste Leichtarbeiten, wie einen Park bewachen, Pförtner an einer Nebenpforte oder im Museum Bilder beaufsichtigen. Und fast immer Büro. Besprechen Sie sich mit Ihren Ärzten und dann halt Antrag stellen und abwarten,was folgt.
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