Hallo Susi1965,
wenn Sie während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben krank werden, dann entscheidet der Bildungsträger zusammen mit Ihrem Reha-Fachberater ob die Aussicht besteht, dass Sie bei einer Verlängerung der Maßnahme das Ausbildungsziel erreichen können. Krankheit heißt Arbeitsunfähigkeit, d.h. Sie müssen, wie wenn Sie arbeiten würden, eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung Ihres Arztes vorlegen.