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Teilhabe

von Susi196507.10.2009 | 09:43
817 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nehme zur Zeit an einer Teilhabe nach SGB3 durch Rentenversicherung teil dauer zehn Monate.Frage was ist wenn man zwischen durch krank wird und kann man die Maßnahme auch Verlängern wen noch Schulungsbedarf besteht und oder man hat durch krank und Urlaub nicht alles geschafft? Und was heißt bei Krankheit in diesem Fall vier Wochenregelung. MfG

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.10.2009 | 10:58

Hallo Susi1965,

es tut mir leid, aber ich verstehe Ihre Frage nicht?

Moderatoren-Antwortam 07.10.2009 | 10:25

Hallo Susi1965,

wenn Sie während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben krank werden, dann entscheidet der Bildungsträger zusammen mit Ihrem Reha-Fachberater ob die Aussicht besteht, dass Sie bei einer Verlängerung der Maßnahme das Ausbildungsziel erreichen können. Krankheit heißt Arbeitsunfähigkeit, d.h. Sie müssen, wie wenn Sie arbeiten würden, eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung Ihres Arztes vorlegen.

Moderatoren-Antwortam 08.10.2009 | 09:01

Hallo Susi1965,

wenn Sie während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben krank werden, dann wird geprüft, ob Sie das Ausbildungsziel trotzdem noch erreichen können oser nicht. Wenn Sie es voraussichtlich nicht mehr erreichen können, kann die Maßnahme durchaus abgebrochen werden. Aber selbst dann besteht die Möglichkeit, dass Sie, wenn Sie wieder gesund sind, die Maßnahme von vorne beginnen können.

2 Antworten

susi1965am 07.10.2009 | 10:30
Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist mir bekannt.Die Frage ist da die Maßnahme noch bis Januar dauert und auf grund der Krankschreibung die Maßnahme abgebrochen werden kann von der DRV. Krankschreibung für drei Wochen.
susi1965am 08.10.2009 | 08:51
Man ist ja nicht gleich gesund wen man eine Leistung zur Teilhabe macht(Weil man sein alten Beruf nicht mehr ausüben kann und darf)die Frage ist einfach wenn man während dieser Zeit krank wird unter sechs Wochen ob die Maßnahme von der DRV einfach beendet werden kann.
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