Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Susi1965,
es tut mir leid, aber ich verstehe Ihre Frage nicht?
Hallo Susi1965,
wenn Sie während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben krank werden, dann entscheidet der Bildungsträger zusammen mit Ihrem Reha-Fachberater ob die Aussicht besteht, dass Sie bei einer Verlängerung der Maßnahme das Ausbildungsziel erreichen können. Krankheit heißt Arbeitsunfähigkeit, d.h. Sie müssen, wie wenn Sie arbeiten würden, eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung Ihres Arztes vorlegen.
Hallo Susi1965,
wenn Sie während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben krank werden, dann wird geprüft, ob Sie das Ausbildungsziel trotzdem noch erreichen können oser nicht. Wenn Sie es voraussichtlich nicht mehr erreichen können, kann die Maßnahme durchaus abgebrochen werden. Aber selbst dann besteht die Möglichkeit, dass Sie, wenn Sie wieder gesund sind, die Maßnahme von vorne beginnen können.
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