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Teilhabe a. Arbeitsleben und bestehender Arbeistvertrag

von Wolfgang30.11.2007 | 13:52
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Hallo allerseits, mir wurde, nach einer Berufsfindung und Arbeisterprobung, vom Reha-Fachberater der DRV die Bewilligung einer Maßnahem (Umschulung am BFW) zunächst mündlich zugesagt. Leider habe ich im Gespräch vergessen danach zu fragen, was aus meinem nach wie vor bestehenden Arbeitsverhältnis wird. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen seit gut 10 Monaten arbeitsunfähig erkrankt. Es fand´ eine medizinische Reha statt, dort wurde auch ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde dem Grunde nach bewilligt, dann erfolgte die BfAp, um meine berufliche Eignung festzustellen. Wie gesagt, es gab heute zunächst eine mündliche Zusage, das Ganze muss noch vom sozialmedizinischen Dienst abgesgnet werden, aber nach mündlicher Auskunft müsse es "schon mit dem Teufel zugegehn", wenn da noch etwas schiefgeht. Die Umschulung würde im Januar beginnen. Was mache ich denn nun mit meinem Arbeitsvertrag? Ich kann aus gesundheitlichen Gründen in meinem derzeitigen Beruf nicht mehr arbeiten, deshalb erfolgt ja nun auch eine Umschulung. Kann ich den Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber einfach auflösen, ohne dass ich von Seiten der Agentur für Arbeit, im Falle eines Falles, eine Sperre zu befürchten habe? Oder sollte ich mit der AfA noch einmal Kontakt aufnehmen? Ein schönes Wochenende Wolfgang

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