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Teilhabe a. Arbeitsleben Zusage

von Iris2515.03.2010 | 11:42
1764 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo habe letztes Jahr einen Antrag zur TaA bewilligt bekommen, war bereits im Januar 10 zur Leistungsdiagnostik mit positiven Ergebnissen und warte nun darauf einen schriftl. Zusage aus Berlin zu bekommen, wann kann ich mit Nachricht rechnen? Müsste bei meinem derz. Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen !!! LG Iris25

7 Antworten

Nixam 15.03.2010 | 12:22
Den individuellen Fall abzuschätzen, ist hier unmöglich. Rufen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter bei der DRV Bund an und fragen Sie den Sachstand ab. Nix
Iris25am 15.03.2010 | 12:36
@Nix habe ich schon, die Reha-Beraterin sagte mir, dass sich jetzt in meinem Fall Gedanken um das Parktikum gemacht wird, ich bin angestrebt mich als PTA umschulen zu lassen, arbeite als Altenpflegerin, und die Ausbildung zur PTA dauert 2,5 Jahre, das halbe Jahre ist ein bezahltes Praktikum....was nun, werde immer nervöser...
Nixam 15.03.2010 | 12:44
...sich Gedanken über das Praktikum gemacht wird.... haben Sie geschrieben. Das Problem: Umschulungen werden nur für die Dauer von 2 Jahren bewilligt. Soll das Praktikum auch zur Umschulung dazugehören und sich dadurch die Umschulung insgesamt auf 2,5 Jahre verlängern, dann besteht das Problem, dass die Umschulung garnicht bewilligt werden kann......deshalb macht sich Ihre Fachberaterin für Rehabilitation bei der DRV Bund Gedanken....wie eine Umschlung auf 2 Jahre z.B. insgesamt zu verkürzen möglich ist. Viele Grüsse Nix
Iris25am 15.03.2010 | 13:59
@Nix Gibt es ne Möglichkeit, dass ich das halbe Jahr selber finanziere? LG
Iris25am 15.03.2010 | 14:57
@Nix Nein ein extra Konzept wird nicht erstellt werden könne, weil die Apothekerkammer das Praktikum vorschreibt... Aber es gibt doch auch Versicherte die 2,5 Jahre finanziert bekommen, oder? Es wäre für mich echt das schlimmste, wenn es jetzt negativ wird....
Nixam 15.03.2010 | 14:33
Nein, diese Möglichkeit gibt es leider nicht. Warten Sie doch erstmal die Antwort des RV-Trägers ab. Manchmal kommt alles anders als man denkt. Soll heissen:Vielleicht legt die Schule ein Konzept für eine Umschlung innerhalb dieser 2 Jahre vor oder ähnliches. Nix
Nixam 15.03.2010 | 19:10
Liebe Iris! 1.) Der Grundsatz lautet, dass Umschulungen über die Deutsche Rentenversicherung nicht länger als 2 Jahre plus eventuell dem vorgeschalteten 3-monatigen Rehavorbereitungslehrgang. 2) Die Gesetze, welche den Bereich Rehabilitation betreffen- und dazu gehören auch Umschulungen - bieten dem RV-Träger/Kostenträger einen grossen Ermessensspielraum. Deshalb ist es durchaus denkbar, dass - auch - in Ihrem Fall einer 2,5jährigen Umschulung durch den RV-Träger zugestimmt wird- bei entsprechender Eignung Ihrer vorausgesetzt. 3) Zur Zeit wurde aus Kostengründen den RV-Trägern eine sogenannte Haushaltssperre verordnet. Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Umschulungen (die ja das kostenintensivste Instrumentarium im Bereich Rehabilitation der Rentenversicherung darstellen), bewilligt werden. Vielmehr sollen sämtliche Umschulungsbeginne/Bewilligungen derartiger Massnahmen bis zum Jahresende verschoben/verzögert werden. Aus diesem Grunde ist da erstmal "Schicht im Schacht". Wenden Sie sich also bitte an Ihren RV-Träger/Fachberater für Rehabilitation und fragen Sie, ob in Anbetracht des von mir hier vorgetragenen Wissens noch mit einer Umschulungsbewilligung in diesem Jahr für Sie noch zu rechnen ist; oder ob Sie noch bis nächstes Jahr warten müssen. Viele Grüsse Nix
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