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Teilhabe am Arbeitsleben

von Günni15.10.2007 | 13:12
1279 Ansichten
7 Antworten
Wenn ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben stelle und ich die letzte von mir ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann habe ich dann gute chancen, oder geht es dabei darum, ob ich meien erlenernten Beruf noch ausüben kann.

7 Antworten

Nixam 15.10.2007 | 13:18
Zunächst geht es darum, ob Sie ihre letzte berufliche Tätigkeit ausüben können. Unter Umständen müssen Sie sich aber auf Ihren Ausbildungsberuf verweisen lassen.
?am 15.10.2007 | 13:24
Wenn er aber länger als 3 Jahre in seinem Lehrberuf nicht mehr gearbeitet haben sollte ist aber nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fragen oder?
!am 15.10.2007 | 13:50
Ungefähr so könnte es sein.
Insideram 15.10.2007 | 14:11
Tja, das ist alles nicht ganz so einfach. Zunächst geht es in der Tat um den letzten Beruf, sofern der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, dann wird geprüft, ob in dem Berufsverlauf ein Beruf ausgeübt wurde, welcher mit den vorhanden Einschränkungen machbar ist. Wir reden hier allerdings von Berufen, welche länger ausgeübt wurden und nicht nur aushilfsweise. Grundsätzlich ist es allerdings unerheblich, wie lange es her ist das dieser zumutbare Beruf ausgeübt wurde. Allerdings lässt es sich nicht pauschal sagen, da hier wirklich immer der individuelle Einzelfall geprüft werden muss
@Günniam 15.10.2007 | 15:05
ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen; mehr als dass er abgelehnt wird, kann ja nicht passieren...
Günniam 15.10.2007 | 15:16
Wenn ich nun die letzte Tätigkeit auf keinen Fall mehr ausüben kann und meine Ausbildung mehr als 10 Jahre her ist und ich nie in dem job gearbeitet habe wie siehts dann aus? Kann da auf den aktuellen Arbeitsmarkt verwiesen werden, wenn ich da absolut keine Chance habe?
Günniam 15.10.2007 | 17:17
also danke erstmal für die antworten, wäre aber suoi wenn sich auch mal ein Experte zu wort melden könnte, bevor ich einen Antrag stelle, der keine Aussicht auf Erfolg hat..
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