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Teilhabe am Arbeitsleben

von RPB11.07.2014 | 15:10
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgende Situation: Bin 46J. War von 2010 bis Ende 2013 im Rahmen eines Amtshilfeersuchens/Jobcenter durch die DRV befristet voll erwerbsgemindert beschieden worden.Wegen fehlender versicherungsrechtlicher Vorraussetzungen wurde keine Rente gezahlt sondern SGB XII,3.Kapitel mit vollem Unterhaltsanspruch.Seit 2014 beziehe ich wieder ALG II. Die Erwerbsfähigkeit wurde aus "bestimmten Gründen" nicht wieder überprüft. 2013 erfolgte die Anerkennung einer Schwerbehinderung GdB 70- unbefristet. Seit Januar Gdb 90 +G befristet bis 11/2015.(gesundheitl. Störungen: HIV CDC C3=Aids, COPD II, Bluthochdruck mit Hypertensiver Entgleisung, allerg. Asthma, Lungenteilresektion 2014) Nun soll ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stellen. Meine Frage: Wird in diesem Zusammenhang nun auch meine Erwerbsfähigkeit an sich erst einmal überprüft, auch wenn dazu kein gesondertes Amtshilfeverfahren gestellt wurde?

4 Antworten

=//=am 11.07.2014 | 15:17
Ja, dies wird aufgrund eines Antrags auf LTA überprüft, denn nur, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und durch LTA wiederhergestellt werden kann, werden LTA gewährt. Außerdem muß eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten = 15 Jahre Beitragszeiten erfüllt sein. Sonst ist die Arbeitsagentur für LTA-Maßnahmen zuständig. Grundsätzlich erfolgt eine Überprüfung, ob Erwerbsminderung vorliegt, nur auf Amtshilfeersuchen (vom Grundsicherungsamt, auch als Folgeersuchen nach früherem Amtshilfeersuchen) oder auf Antrag (Reha- oder Rentenantrag).
KSCam 11.07.2014 | 15:59
Kann es sein, dass genau die gleiche Fragestellung/Problematik bereits vor Wochen unter anderem Pseudonym hier im Forum stand? Einen LTA Antrag zu stellen kann Ihnen niemand verwehren. Stellen Sie ihn und Sie wissen in 2-6 Monaten was dabei herauskam. Wie die DRV darauf reagiert? Da ist vieles möglich und Spekulationen helfen nicht weiter. Möglicher weise wird die EM überprüft. Möglicherweise wird aber auch festgestellt, dass weiterhin unverändert Em vorliegt und sich daran auch durch eine LTA nichts ändert. In diesem Fall würde die LTA abgelehnt. Keiner kann es wissen, ebensowenig weiß jemand ob da ein taktisches Spielchen (entweder von Ihnen oder vom Grundsicherungsamt, oder sonstwem) gespielt wird.
RPBam 11.07.2014 | 19:49
AN "KSC" Mag ja sein,daß Sie die Dinge als "taktische Spielchen" beurteilen. Doch ganau das macht doch die DRV auch: Sie nutzt alle ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil. Wenn ich nun das Gleiche mache und dabei noch von einer Behörde und ihren übergeordneten Kontrollinstanzen unterstützt werde, nenne ich das sicher nicht taktieren. Manchmal sind die dinge nicht so einfach und schon gar nicht wie sie scheinen. Schönes Wochenende!
Gudrunam 12.07.2014 | 00:23
Guten abend RPB ! Sie haben vollkommen Recht! Sehe ich auch so!!!! Gruß
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