Ergänzend noch zu den zutreffenden Antworten von ???:
Bezüglich der Bearbeitungsdauer könnten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden damit geklärt werden kann, ob ggfs. alle Unterlagen/Angaben vollständig sind und sich nicht womöglich deswegen eventuell Verzögerungen ergeben. Da Sie sowohl eine medizinische Reha als auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt haben, muss hier auch geprüft werden, ob beide Leistungen notwendig sind. In diesem Fall kann regelmäßig erst nach der medizinischen Reha über die Leistungen zur Teilhabe entschieden werden.
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