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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von lilio20.09.2017 | 07:28
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Ich bin seit längerem AU und bekomme Krankengeld von der Krankenkasse.Ich habe Probleme mit dem Rücken und ich werde in meinen Job wohl so nicht weiter Arbeiten können ( Pflege 15 Jahre lang)Ich bin ungekündigt. Ich bin gelernte MFA habe aber inpunkto computer und Abrechnung keine Ahnung mehr und brauche da echt Hilfe, Ich habe jetzt einen Antrag auf Medizinische Rehe gestellt und auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. ( ich hatte mir vor einigen Wochen einen Termin beim Arbeitsamt, die Beratung dort war verschenkte Lebenszeit). In der Zeit der Reha und auch Teilhabe am Arbeitsleben, wird, wenn ich es alles richtig verstanden habe Übergangsgeld gezahlt. ( Ich hatte letztes Jahr eine AHB nach einer Rückenop und da uch Überbrückungsgeld für eine Paar Tage bekommen) Jetzt meine Fragen 1. Warum ist das Überbrückungsgeld noch niedriger als das Krankengeld? 2. Wie lange nach Erfahrungen dauert es ungefähr das man bescheid bekommt über die Anträge? 3. Kann ich die Anträge zurückziehen im Falle des Falles es gibt einen Arbeitgeber der mich so einstellt? 4. Bin ich den Weg so Richtig gegangen? lg grüße lilio

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend noch zu den zutreffenden Antworten von ???:

Bezüglich der Bearbeitungsdauer könnten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden damit geklärt werden kann, ob ggfs. alle Unterlagen/Angaben vollständig sind und sich nicht womöglich deswegen eventuell Verzögerungen ergeben. Da Sie sowohl eine medizinische Reha als auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt haben, muss hier auch geprüft werden, ob beide Leistungen notwendig sind. In diesem Fall kann regelmäßig erst nach der medizinischen Reha über die Leistungen zur Teilhabe entschieden werden.

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5 Antworten

???am 20.09.2017 | 07:53
"1. Warum ist das Überbrückungsgeld noch niedriger als das Krankengeld?" Wegen den Berechnungsvorschriften. Das Krankengeld beträgt mindestens 70%, das Übergangsgeld mindestens 68% des letzten Nettoentgelt. "2. Wie lange nach Erfahrungen dauert es ungefähr das man bescheid bekommt über die Anträge?" Über die medizinische Reha sollte eigentlich innerhalb von 3-4 Wochen entschieden sein. Sie werden aber hier genug andere User finden, die diese Frist für utopisch halten und ganz andere Erfahrungen haben. Der LTA-Antrag wird länger dauern, da oft erst mal die Reha abgewartet und dann erst entschieden wird. Macht ja auch Sinn. "3. Kann ich die Anträge zurückziehen im Falle des Falles es gibt einen Arbeitgeber der mich so einstellt?" Wenn Sie nicht durch die Krankenkasse zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist das problemlos möglich. Ob das für Ihre Gesundheit gut ist (med. Reha), steht auf einem anderen Blatt. "4. Bin ich den Weg so Richtig gegangen?" Sie haben jetzt mehr Möglichkeiten als vor der Antragstellung. Von daher schon.
lilioam 21.09.2017 | 07:23
Guten Morgen, erst mal danke für die schnellen Antworten Ich habe gestern Post von der RV bekommen und da wurde die Teilhabe abgelehnt. Es stand ein verweis darin das ich zur Arbeitsagentur solle. Ich habe bei der Sachbearbeiterin angerufen und nach dem Grund gefragt. Sie meinte sie seinen nicht zuständig. Ich habe dann bei dem AA angerufen und auch die meinten sie seinen nicht zuständig, ich soll mich an meine Krankenkasse wenden. Der Sachbearbeiter bei meiner KK macht sich jetzt mal schlau und meldet sich zurück. Ich weiß ja das jeder nur seine Arbeit macht und sich an seine Vorgaben halten muss, aber als Betroffener ist man echt Frustriert weil einem nicht genau erklärt wird, wer und warum. da will man es gut machen und ergreift Eigeninitiative und das ist auch falsch. Ich habe jetzt aus den Gesprächen ein Fazit für mich gezogen Ich gehe einfach wieder arbeiten,und warte ab wann der Rollstuhl kommt. Wie kann es sein das sich keiner zuständig fühlt? Wie Finde ich heraus wer zuständig ist? Wo kann ich mich Beraten lassen? lg lilio
=//=am 21.09.2017 | 09:49
Zur Zuständigkeit ist Folgendes zu sagen: Für med. Reha ist die DRV zuständig, wenn vom Soz.Medizinischen Dienst der DRV festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Trifft dies nicht zu, kann evtl. eine Leistung über die Krankenkasse gewährt werden. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist - OHNE vorherige med. Reha - die DRV zuständig, wenn für mindestens 180 Kalendermonate (= 15 Jahre) Beiträge zur gesetzlichen RV entrichtet wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - NACH vorheriger med. Reha - ist die DRV zuständig, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
???am 21.09.2017 | 13:00
Was haben Sie denn genau bekommen? In einer Ablehnung steht normalerweise kein Verweis an eine andere Behörde drinnen. Kann es sein, dass der Antrag nur wegen der Zuständigkeit abgegeben wurde? Wenn ein Antrag an die AfA abgegeben wurde, dann kann es sich nur um den LTA-Antrag handeln (noch keine 180 Monate Beiträge?). Die Krankenkasse kann keine LTA-Leistungen erbringen. Deshalb wäre die Auskunft der AfA in diesem Fall unsinnig. Falls Sie nur mit einem Hotline-Mitarbeiter gesprochen haben, würde mich das nicht wundern, die haben ja schließlich keinen Einblick in Ihre Akte. Der Reha-Antrag wäre immer noch bei der DRV, da gibt es andere Anspruchsvoraussetzungen. Ich würde erst mal klären, was mit welchem Antrag passiert ist. Wenn Sie aus dem Schreiben der DRV nicht schlau werden, sollten sie nochmal bei der DRV anrufen und nachfragen.
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