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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von rudi ratlos01.06.2010 | 19:20
997 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, von der Dt. RV Bund wurde mir Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Gleichzeitig mit dem Bescheid habe ich eine Stelle gefunden; der Arbeitgeber weiss von meiner Schwerbehinderung, hat aber kein Interesse an einer Förderung gezeigt. Nach 3 Monaten Vollzeit-Anstellung zeigt sich nun, dass mich das ständige Sitzen sehr anstrengt - ich bräuchte die Möglichkeit am PC sowohl im Sitzen als auch im Stehen zu arbeiten. Wer berät mich zu den Möglichkeiten? Kann ich noch während der Probezeit einen Antrag stellen? Wo fängt man in einem solchen Fall an: erst Reha-Berater, dann Arbeitgeber oder umgekehrt? Wende ich mich ev. besser an das Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst? Ich bin für jeden Rat dankbar. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Empfehle ein Gesprächt mit Ihrem Reha-Fachberater bzw. mit dem für Sie im Bescheid über die Bewilligung der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben genannten zuständigen Sachbearbeiter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Berndam 01.06.2010 | 22:05
Nixam 02.06.2010 | 06:44
Hallo Rudi-Ratlos! Die Auskunft wird Ihnen da wenig helfen können. Da Sie von der DRV Bund die Vermittlungs eines leidensgerechten Arbeitsplatzes bewilligt bekommen haben, ist auch nur die DRV Bund für Sie zuständig. Stellen Sie einfach einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsloben bei Ihrem RV-Träger. Folgende Unterlagen bitte beifügen: 1) Kostenvoranschlag für den zu beschaffenden Sitz 2) Ärztliches Attest über die bei Ihnen vorliegenden Rückenleiden 3) Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Sie den Stuhl dort aufstellen/benutzen dürfen. Wenn Sie diese Papiere zusammen haben, dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und schicken alles komplett an den RV-Träger. Der Fachberater für Rehabilitation setzt sich dann mit Ihnen und dem Arbeitgeber in Verbindung und klärt alles weitere ab; auch die Frage, ob auch schon während der Probezeit ein solcher Stuhl in Ihrem Fall bewilligt werden kann. Viele Grüsse Nix
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