Guten Morgen thefresh,
Harry, hat mit seinem Link u.a. auf die allgemeinen Voraussetzungen (persönliche und versicherungsrechtliche) hingewiesen.
Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, würde bei einem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auch die Frage der Besserungsaussicht für den weiteren Rentenbezug zu klären sein.
Mit freundlichen Grüßen