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Teilhabe am Arbeitsleben

von teufelchen26.10.2010 | 23:21
2196 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich war in der Reha und kann in meinem alten Beruf nicht mehr als 3 H arbeiten. Für den Arbeitsmarkt noch 3-6 h ein setzbar. Habe Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Stimmt es da ich nicht mehr Reha fähig bin, weil ich nicht mehr über 6 h arbeiten kann. Bin von der KK auch schon ausgesteuert. Gibt es Teilhabe am Arbeitsleben nicht unter 6 h. Habe früher auch nur 4 h gearbeitet. Was kann ich machen. Danke

4 Antworten

Nixam 27.10.2010 | 07:06
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sollte man hier feststellen, dass Sie berentet werden müssten, dann gilt der Antrag auf Teilhabe als Rentenantrag und es wird Erwerbsminderungsrente geprüft. Sollten Sie doch als "arbeitsfähig" beurteilt werden, dann erhalten Sie ein Gespräch beim Fachberater für Rehabilitation. Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teilzeitform ist nicht möglich. Mit ihm können Sie sich über Ihre Stundenzahl unterhalten, die Sie noch arbeiten können und nach aufgrund Ihrer persönlichen Qualifikation/beruflichen Werdegangs die Möglichkeiten einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben austarieren. Möglicherweise erhalten Sie nur einen Vermittlungsbescheid, mit dem Sie sich selbst um einen Arbeitsplatz kümmern müssen und die DRV erkärt sich zu finanziellen Hilfen für Sie bereit, falls Sie einen Dauerarbeitsplatz finden sollten. Viele Grüsse Nix
Karte10am 27.10.2010 | 12:06
Genau das mit der Vermittlungsnachricht ist mir auch passiert. Ich wurde von der DRV an das Arbeitsamt weitergereicht, mit dem Hinweis, das die DRV bereit ist einem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuß zu gewähren. Aber was soll dieser Scheiß ? Bin über 55 Jahre und gesundheitlich schwer angeschlagen. Wo gibt es solche Arbeitgeber ? Auch das Arbeitsamt hat potentiellen Arbeitgebern Eingliederungszuschüsse in Aussicht gestellt. Sogar ein Mitarbeiter des VDK war der Meinung das ich mehr nicht erwarten kann. Sind alle Mitarbeiter des VDK solche Spinner ohne Kampfgeist die direkt den Schwanz einziehen, wenn sich nur leichter Widerstand rührt ?
-am 27.10.2010 | 15:33
Hallo Teufelchen, Die Hinweise von "Nix" sind zutreffend. Da Sie aber bereits nach eigenen Angaben einen Antrag gestellt haben, sollten Sie die Entscheidung hierüber abwarten oder sich mit Ihrem Rehafachberater beim Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Bezüglich der Aussage von "Karte10" enthalte ich mich jeden weiteren Kommentars. Wer sich in einer solchen Weise in einem Forum äußert, sollte eigentlich die rote Karte bekommen.
Nixam 28.10.2010 | 10:42
Hallo Karte10 Der VDK hat hier keine Schuld. Auch ist es nicht Aufgabe des VDK, gegen jeden Bescheid des RV-Trägers Widerspruch einzulegen. In der aktuellen Wirtschaftslage ist ohne Aussicht auf einen konkreten Arbeitsplatz das Herumexperimentieren mit gezielten Bewilligungen von Umschulungen etc nicht angezeigt. Daher ist das Verhalten des RV-Trägers verständlich und auch das Geschäftsgebahren des VDK durchaus nachvollziehbar. Viele Grüsse Nix
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