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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von Linda10.12.2010 | 17:48
1551 Ansichten
4 Antworten

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Ich nehme zur Zeit an einer Maßnahme vom Rentenversicherungsträger teil ( Teilhabe am Arbeitsleben),in dem ich eine Praktikumsstelle in einem Pflegeheim habe. Nun bin ich auf dem Weg in dieses Pflegeheim gestützt,und bin krankgeschrieben. Da die Ärzte noch nicht genau wissen was es ist und wie lange das dauert ist nun meine Frage:Kann die RV die Maßnahme beenden,und von wem bekomme ich dann Geld?? Lg Linda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Nix wird voll und ganz zugestimmt.

Ich hoffe, Sie haben sich bereits telefonisch mit Ihrem Reha-Fachberater oder sonst. Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt.

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3 Antworten

KSCam 10.12.2010 | 21:37
Welche Antwort erwarten Sie? Ja natürlich kann eine Maßnahme immer beendet werden - ob dafür aber in Ihrem konkreten Fall ein Grund vorliegt, weiß nun wirklich keiner im Forum. Und was soll man zum Geld sagen? Keiner weiß, von was Sie vor der Maßnahme gelebt haben, Krankengeld, ALG 1, ALG 2, Rente - wer soll also so eine Frage beantworten können?
Nixam 11.12.2010 | 16:32
Hallo Linda! Sie sind während Ihres Praktikums gestürzt und haben sich verletzt, sind arbeitsunfähig. Der RV-Träger zahlt in aller Regel bis zu 6 Wochen das Übergangsgeld weiter, wenn absehbar ist, dass Sie innerhalb dieser 6 Wochen wieder genesen und sofort wieder die Umschulung fortsetzen. Setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch am Montag mit dem Fachberater für Rehabilitation und/oder Ihrem Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und informieren Sie auch Ihren Betreuer im Berufsförderungswerk. Dann wird die Massnahme zunächst abgebrochen. Fortgeführt wird Sie, wenn Sie wieder vollständig genesen sind. Sie müssen sich dann anschliessend unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse - nach Bestätigung des Abbruchs durch den RV-Träger, bitte mit dem Fachberater für Rehabilitation absprechen! - in Verbindung setzen und dort Krankengeld beantragen, denn Sie sind ja arbeitsunfähig erkrankt. Legen Sie dort den aktuellen Übergangsgeldbescheid vor, welcher aber der Krankenkasse schon vorliegen dürfte. Hieraus wird dann das Krankengeld berechnet. Alles weitere - Wiedereinstieg, Neubewilligung der Umschulung etc - besprechen Sie bitte mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und Ihrem Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung. Ein schönes Wochenende und gute Besserung! Viele Grüsse aus dem Rheinland! Nix
Nixam 11.12.2010 | 16:26
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC! Diese Antwort hätten Sie sich nun wirklich sparen können. Wenn Sie keine Ahnung von Rehabilitationsrecht haben, dann sollten Sie auf diese Frage garnicht erst antworten. An Sie, lieber KSC, war diese Frage bestimmt nicht gestellt, sondern an jemand,d er sich auskennt. Nix
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