Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Claudinchen,
sofern Sie nach einer Maßnahme nicht erfolgreich ins Erwerbsleben eingegliedert werden, ist das Verfahren über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund erscheint eine erneute Antragstellung nicht wirklich sinnvoll.
Ich würde mich der Empfehlung von KSC anschließen und Ihnen raten, Ihren zuständigen Reha-Fachberater zu kontaktieren, um in einem Beratungsgespräch das weitere Vorgehen besprechen zu können.
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