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Teilhabe am Arbeitsleben

von Wili31.07.2007 | 16:48
1791 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Warum prüft das niemand bei der RV? Mich schickte der Arbeitsvermittler vom Arbeitsamt zur RV um Teilhabe zu beantragen, damit meine Behinderung bei Hartz4 anerkannt wird. Nun klebe ich hier fest. Ich entdecke nun gerade das ich von Anfang an im Recht bin: SGB 12§30-Mehrbedarf bei Merkzeichen G. Es sind fast 2Jahre vergangen. 1.1.05-31.8.07. Ich muß Wohngeld beziehen seit dem.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es tut mir leid. Ich kann - aus Sicht der Rentenversicherung - keine klare Fragestellung erkennen und somit auch keine entsprechende und befriedigende Antworrt geben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Fragender,

bitte versuchen Sie nach wie vor Ihren Ansprechpartner aus dem Reha-Fachberatungsdienst bzw. die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu erreichen. Ihre Bitte um eine schriftliche Bestätigung des mündlich Zugesagten ist verständlich, kann aber hier im Forum nicht weiterverfolgt werden.

Mit freundlichem Gruß

Moderation · 3Ihre Vorsorge

test

14 Antworten

wissenderam 31.07.2007 | 17:09
Was ist eigentlich Ihre Frage???
Wiliam 31.07.2007 | 17:21
Warum prüft das niemand bei der RV? 1.S A T Z
Schiko.,am 31.07.2007 | 18:20
Auch mir ist nicht klar was das merkzeichen "G" mit der rentenversicherung und mit wohngeld zu tun hat. Teilhabe zu beantragen bei der RV. nicht geläufig. Könnte mir nur vorstellen sie beziehen nur eine geringe rente und erhalten ergänzend grund- sicherung. Hierzu passt aber das wort hartz IV wieder nicht. Erhalten sie grundsicherung spielt G schon eine rolle, dadurch erhöht sich rechnerisch der mehr- bedarf, somit auch die leistung der grundsicherung. Ansprechpartner in diesem fall ist aber das so- zialamt und nicht die rentenversicherung. Unerklärlich die bemerkung, warum prüft dies nicht die RV. Sie müssten dies doch melden, bzw. nachmelden. Mit freundlichen Grüßen.
Wiliam 31.07.2007 | 18:29
Dank. Also ich erkläre. Ab 1.1.05 wäre für mich Hartz ca 140Euro gewesen. Ohne Anrechnung des Behinausweis mit 90Grad u. Mz G u.B.. Um den Mehrbedarf sprich Schwerbehi anerkannt zu bekommen für Hartz solle ich zur RV u. Teilhabe beantragen, wo sonst. Hätte ich mir aber sparen können, weil SGB 12§30, ich habe das G im Ausweis. Nun sind für die RV unnötige Kosten entstanden. Keine Rede von meinen Nachteilen von Geld bis Zeit. Und weil das Hartz weniger als Wohngeld ist, muß ich das laut Gesetz beziehen. Aber Hartz ist ja falsch berechnet. 1. hätte ich deshalb garkeine Teilhabe nötig u. 2. funktioniert eine Teilhabe für meine Erkrankung garnicht. Mit, wegen, durch Arbeit, kann sich nur was verschlimmern. Heilung geht nicht. Ersatzteil Auge komplett gibt es heute noch nicht.
Wiliam 31.07.2007 | 18:51
Hoffentlich aw auch der Experte. LG
sskatam 31.07.2007 | 18:54
die sind beim löschen.. skat
skatam 31.07.2007 | 19:16
und Pauli als Bettvorleger .. Huber als Fußabtreter .. Seehofer der Stoiber Nr. 2 skat
dildoam 31.07.2007 | 19:40
und Pauli als Bettvorleger.. Huber als Fußabtreter .. Seehofer der Bumbser von Bayern muß Stoiber II werden .. dildo
skatam 31.07.2007 | 19:12
die sind beim löschen .. skat
KSCam 31.07.2007 | 20:43
lieber Willi - Sie sollten Ihr Problem vor Ort klären!(örtliche Beratungsstellen) Jetzt haben Sie bereits 4 mal geschrieben und ich weiß immer noch nicht, was Sie eigentlich vom Forum wissen wollen! Die Schriftform scheint nicht Ihre Stärke zu sein? Welche Anträge in Ihrem Fall sinnvoll sind, und ob Sie das Hartzamt oder das Hartzamt Sie unnötig auf Trab halten/hält, kann hier keiner beantworten. Und aus Sicht der RV brauchen Sie keinen Teilhabe Antrag zu stellen, wenn Sie darin keinen Sinn sehen.
???am 01.08.2007 | 11:06
Das Problem liegt also im Bereich der Arge und nicht bei der DRV. Aus der Sicht der DRV sieht das ganze so aus: Sie beantragen eine LTA und das wird geprüft. Bei einer entsprechenden Antragstellung geht man natürlich auch davon aus, dass Sie an Massnahmen interessiert und nicht nur auf ein höheres Alg II aus sind. Ob die Entscheidungen und Massnahmen Auswirkungen auf andere Träger haben, ist der DRV egal und hat sie auch nicht zu interessieren. Der einzige Rat, den ich Ihnen geben kann: Falls Sie vor 2 Jahren eine schriftliche Mitteilung der Arge erhalten haben, beantragen Sie die Überprüfung nach § 44 SGB X.
Wiliam 01.08.2007 | 13:53
Vielen Dank. Habe mich heute schlau gemacht. Mich betrifft nicht SGB 12§30, sondern SGB 2 und 9. Schon allein, weil ich verheiratet bin. LG Wili.
Fragender?am 07.08.2007 | 11:11
Hallo, bin seit januar 2007 wegen einer hüft-op krank geschrieben,ich habe eine scriftliche zusage zur teilhabe am arbeitsleben dem grunde nach. mündliche zusage meines LVA-beraters zur weiterbildung zum techinker aber noch nichts schriftliches, einen schulplatz(beginn September 2007) habe ich auch schon und eine positive beurteilung durch die PEU-Prüfung.jetzt sollte ich wissen wie es weiter geht ? Mein Berater ist sehr schwer zuerreichen.
Fragender?am 08.08.2007 | 10:10
ja aber wann ist der richtige zeitpunkt gekommen um meinem derzeitigen chef zusagen das ich nicht mehr komme . sondern eine weiterbildung mache. bei der LVA sagte mann mir lassen sie sich weiter krankschreiben ist ok?
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