Hallo activa,
Ihre Erwerbsminderungsrente kann nur dann wegfallen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand gegenüber dem Zeitpunkt der Bewilligung deutlich bessern würde. Nach Ihrer Schilderung sieht das ja aber eher nach dem Gegenteil aus und mit dem Abbruch der Maßnahme zeigen Sie ja gerade, dass es Ihnen nicht besser geht. Also keine Sorge, reden Sie einfach mit dem RV-Träger oder den Ansprechpartnern in der WfBM vor Ort über den Abbruch.