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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben bei unbefristeter EU-Rente

von Langschläfer23.10.2010 | 13:21
1775 Ansichten
3 Antworten

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Besteht auch noch die Möglichkeit einer Umschulung oder Weiterbildung bei einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ja.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch den Rentenbezug erfüllt. Ob auch die persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen erfüllt sind, muss ganz konkret überprüft werden.

Für Sie persönlich bedeutet das: Kann durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit so verbessert werden, dass die Rente ggf. wegfallen / umgewandelt werden kann? Das kann nur durch den zuständigen Rentenversicherungsträger im konkreten Einzelfall geprüft werden.

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2 Antworten

KSCam 23.10.2010 | 14:41
Die Möglichkeit haben Sie immer - gefördert, d.h. bezahlt wird es nur, wenn zu erwarten ist, dass durch die Maßnahme die Rente entfallen wird. Zu bedenken ist auch grundsätzlich, ob volle EM noch besteht, wenn jemand sich in der Lage sieht umzuschulen, also glaubt, dass er die Belastungen einer Berufsausbildung meistern kann. Hobbymäßig weiterbilden dürfen Sie sich immer (nur zahlen müssen Sie das dann selbst).
Klemensam 23.10.2010 | 15:18
Einen Antrag können Sie natürlich immer stellen. Wobei die Erfolgsaussichten dafür natürlich bei einer unbefristet zuerkannten EM-Rente sicher schlechter sind als z.b. bei einer befrsiteten. Eine unbefr. EM-Rente wird ja nur dann von der RV zuerkannt, wenn nach menschlichem Ermessen und nach allen med. Ermittlungen keine Besserung der Erkrankungen und damit der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist. Die RV wird aber in jedem Fall nach Antragstellung auf Teilhabe am Arbeitsleben dann umfangreiche - aktuelle - Ermittlungen hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes und damit ihrer Erwerbsfähigkeit anstellen. Sollte diese Prüfung ergeben , das Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind und damit einer Umschlung etc. standhalten würden , könnte durchaus so eine Maßnahme dann auch genehmigt werden. Sollte sich ihre Erkrankung(en) die zur EM-Rente geführt haben allerdings nicht entscheidend gebessert haben, wären die Erfolgsaussichten meiner Meinung nach natürlich nicht sehr hoch. Hier muss schon eine ganz entscheidende und med. nachvollziehbare Besserung der Erwerbsfähigkeit eingetreten sein, da sonst aus Kostengründen so eine Massnahme sicher nicht genehmigt wird.
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