Grundsätzlich ja.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch den Rentenbezug erfüllt. Ob auch die persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen erfüllt sind, muss ganz konkret überprüft werden.
Für Sie persönlich bedeutet das: Kann durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit so verbessert werden, dass die Rente ggf. wegfallen / umgewandelt werden kann? Das kann nur durch den zuständigen Rentenversicherungsträger im konkreten Einzelfall geprüft werden.