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Teilhabe am Arbeitsleben durch DRV aufgelöst - Hilfe

von Maik31.05.2014 | 12:18
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Hallo liebes Forum, Mal eine verzweifelte Frage. Ich habe von der DRV Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt bekommen. Da Aufgrund meiner Epilepsie (leichte Absence) sie nicht einschätzen kann, was ich Beruflich noch machen kann, schlug sie vor eine Arbeitserprobung/Berufsfindung zu machen. Der Leistungsträger lehnte mich allerdings ab, weil außerhalb der Öffnungszeiten, während ich dort im Internat wohnen sollte, keine Betreuung vorhanden wäre und falls mir denn was passieren sollte, das Haftungsrisiko zu groß wäre. Da es aber auch Einrichtungen gibt, die so etwas auch mit 24 Stunden Betreuung machen sollte ich mich dort nach einem Platz erkundigen. Soweit die Zusammenfassung. Jetzt kam aber mit der Post ein Schreiben worin stand das die Bewilligung aufgelöst wird, mit der Begründung :"mein derzeitiger Gesundheitlicher Zustand lässt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu." Es wurden aber keine Untersuchungen gemacht, geschweige denn keine Berufsfindung / Arbeitserprobung. Wie soll denn Überhaupt festgestellt werden ob es Sinn macht oder nicht. Teilhabe am Arbeitsleben zu bekommen, ich dachte bis jetzt diese Maßnahme wäre genau dafür gedacht? Bin da jetzt sauer, ratlos und verzweifelt, selbst meine Ärzte sind der Meinung das ich durchaus Arbeitsfähig bin, nur wie und wo steht noch nicht fest. Schönes Wochenende noch.

7 Antworten

P. Langam 31.05.2014 | 13:21
Hallo Maik, kann nur dringend dazu raten dir einen Rechtsbeistand zu suchen. Bist du in einem Sozialverband? Wenn nicht, beitreten und beraten lassen und von denen kannst du dich auch anwaltlich vertreten lassen. Die Qualität der Mitarbeiter der Sozialverbände ist allerdings sehr unterschiedlich. Ich war vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation. Erstmal wurde die Teilhabe am Arbeitsleben prompt genehmigt, aber eben nur dem Grunde nach. Danach hat es ein Jahr gedauert bis zu einer Berufserprobung. Dabei geht es ja nur erst einmal darum ob man von seinen Befähigungen für den konkreten Ausbildungsberuf geeignet ist. Bei mir wurde die eigentliche Umschulung einige Monate nach Beginn dann ebenfalls von der DRV abgebrochen, Krankheitsbedingt. Mir wurde inoffiziell dann zur EM-Rente geraten. Habe mir dann anwaltliche Hilfe genommen. Der Anwalt konnte sich dann die gesamte Rentenakte zur Teilhabe anfordern. In meinem Fall lag die Beendigung dann an dem Arzt der Einrichtung wo ich die Ausbildung machte, dieser hielt mich weder für Arbeits- noch Ausbildungsfähig. Dies hätte ich ohne Rechtsvertretung nie erfahren. Bei mir ging es dann eben in Richtung Rente. Aber das kann man nur in betracht ziehen, wenn mindestens die behandelnden Ärzte da auch hinter stehen. Wünsche dir alles Gute
Mülleram 31.05.2014 | 23:33
nach meinen Erfahrungen mit der DRV kann das könnte auch ein Schreiben sein nach dem Motto " die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut" und in den nächsten Tagen folgt vielleicht ein Schreiben mit der Bewilligung der Maßnahme am passenden Ort. Mit Vorliebe werden solche Schreiben ja zum Wochenende rausgeschickt, so dass man nichts unternehmen kann zur Klärung. Am Montag mal anrufen bei der im Brief angegebenen Nummer ?
Maikam 01.06.2014 | 00:20
Danke für die bisherigen Antworten, ich hoffe es kommen noch ein paar Meinungen. Ich werde zumindest eine Rechtliche Beratung in Erwägung ziehen und natürlich werde ich am Montag erst einmal Anrufen und schauen was sie so sagt. Ich habe derzeit nur eine Sachbearbeiterin die für mich zuständig ist, ich wundere mich halt über das Positive Gespräch, das es auf alle Fälle mit mir weiter geht und am selben Tag schickt die selbe Dame den Auflösungsbescheid bzw. im Grunde nur ne Info. Weil für ein Bescheid fehlen ja die Rechtlichen Hinweise wie z.B. Widerspruchsfristen usw. lg Maik
Maxam 01.06.2014 | 21:45
Hallo Maik! Sie reden doch von einem Brufsbildzungswerk oder? Ja ich habe in solche einer Einrrichtung eine Ausbildung gemacht und abgeschlossen! Auch dort gab es Personen mit Epilepsie.....sind Sie gut eingestellt? Gerade an den Wochenenden ist dort die Einrichtung voll unterbesetzt gewesen.....deshalb kann es nicht ohne sein wenn Sie in solch einer Situation einen Anfall bekommen und einfach umkippen ... ich habe sowas einmal erlebt.....und das liegt mittlerweile Jahrzehnte zurück damals waren die Vorschriften vermutlich noch etwas lascher.....also das wird sicherlich nicht einfach......nur jetzt funktioniert es ja auch -------Ärzte können das ja sicherlich belegen.....also mit Rechtsbeistand.....noch mal einen Versuch starten! Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Angelika40am 02.06.2014 | 11:23
Ich würde mit meinem Reha Berater sprechen und einfach die Berufsfindung an einem BFW ohne Internat machen. Eine allgemeine, also nicht berufsbezogene Berufsfindung kannst du bestimmt auch ohne Internat Unterbringung machen.
Maikam 02.06.2014 | 11:29
Nun sie besteht warum auch immer auf einer 8 wöchigen Berufsfindung, die gibt es leider nicht bei uns in der Gegend, ich habe zumindest keine gefunden. Ich möchte jetzt auch nicht den Kreis, die Stadt nennen, da ich meine DRV-Niederlassung nicht in ein Falsches Licht rücken will. Habe gerad mit meiner SB gesprochen, sie meinte es ist im Grunde nur ein Infoschreiben das ich aus Gesundheitlichen Gründen diese Berufsfindung nicht machen kann, ein Richtiger Aufhebungsbescheid ist das nicht sonst wären eine Widerrufsbelehrung mit drin usw. Ich hoffe es ich kann mich darauf verlassen. lg Maik
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