Hallo Bruno1960,
auf die jetzige (EU) Rente haben Beitragszahlungen keine Auswirkung. Erst bei der Umwandlung in eine Altersrente (also bei einem neuen "Leistungsfall") können die neuen Beiträge berücksichtigt werden. Ob dies allerdings zu einer Erhöhung des Rentenzahlbetrages führen wird, muss die individuelle Berechnung zeigen, denn für den Zeitraum des Übergangsgeldbezuges im Berufsbildungsbereich könnten bereits (höher bewertete) Zurechnungszeiten im bisherigen Rentenbescheid berücksichtigt sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung