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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben oder Rente?

von Reklov30.10.2025 | 13:25
392 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, Bin Maurer 60jahre alt 44 Jahre im Beruf und Arbeitslos. ( 2 Jahre Krank) Beide Schultern Athrose Reha sagt kann meinen Beruf nicht mehr ausüben (1-3std) . Werde Arbeitsunfähig entlassen aber noch leichte bis mäßige Tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Was muss ich jetzt unternehmen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2025 | 14:42

Guten Tag Reklov,

mit den von Ihnen gemachten Angaben kann hier keine Beratung erfolgen.

Sie sollten zur Klärung der weiteren Vorgehensweise Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kontaktieren. 

8 Antworten

TKWam 30.10.2025 | 13:31
Em-Rente beantragen...
Vieles möglicham 30.10.2025 | 13:42
Vermutlich meinen Sie leichte bis mittelschwere Tätigkeiten. Dadurch, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist, haben Sie durchaus die Möglichkeit, eine LTA zu beantragen. Vermutlich liegt noch kein Abschlußbericht vor. Sollte daraus die Empfehlung einer LTA hervorgehen, wird die DRV sich wahrscheinlich von selber bei Ihnen melden. Natürlich können Sie auch eine EMR beantragen. Warten Sie den Rehabericht ab und halten Sie Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten, wie die Ihren Gesundheitszustand einschätzen. Und überlegen Sie, was Sie möchten - weiter arbeiten oder sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen .
Umbaam 30.10.2025 | 14:16
Formularpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Oder EMR ?am 30.10.2025 | 14:48
Eben , letzen Endes wird die DRV vorgeben, was sie für sinnvoll hält. Der Fragestellung nach wurde der 60jährige Maurer in der Reha mit der Möglichkeit konfrontiert, eine LTA beantragen zu können. Eine LTA kann vieles sein, ist eben nicht nur eine Umschulung. Mit dem Leistungsbild, dass leichte bis mittelschwere Tätigkeiten leidensgerecht sind , dürfte es bei "nur" Arthrose der oberen Extremitäten mit der Bewilligung einer EMR schwer werden, wenn da keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen hinzu kommen. Auch möglich, dass es weder LTA noch EMR wird, sondern der Fragestellende nach K-Geld und ALG-Bezug evtl. ins Bürgergeld rutscht, um dort bis zum regulären Rentenalter zu verweilen. Ein GdB von 50, um die Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen zu können, ist ähnlich unwahrscheinlich wie die Bewilligung einer EMR - zumindest bei dieser Konstellation
Schadeam 30.10.2025 | 16:41
Beispielsweise eine passende leichte Arbeit suchen? Oder LTA beantragen, wobei wohl im besten Fall ein Einarbeitungszuschuss für einen einstellungswilligen Arbeitgeber rausspringen dürfte, den Sie dann finden müssten. Oder Rente beantragen aber auch da ist die Chance eher gering. Oder Schwerbehinderung beantrage um eventuell schon ab 62 in Rente gehen zu können. Oder die Frau arbeiten schicken und davon leben. Oder im Lotto gewinnen oder bei Jauch oder Reich heiraten…..
Dankeam 30.10.2025 | 17:46
Ich geb das dann mal so an meine Behörde weiter. Wobei man bei Dauerschmerz von Dauermedikation ausgeht
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