Hallo Petra P.,
eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente nicht ausgeschlossen und kann vom Rentenversicherungsträger bewilligt werden, sofern Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Antrag kann jederzeit von Ihnen gestellt werden.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld.
Die Höhe richtet sich zum einen nach Ihren letzten Arbeitseinkünften/Beitragszahlungen sofern Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeübt haben. Zum anderen wird das Übergangsgeld aus einem fiktiven Arbeitsentgelt einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren Person herangezogen.
Auf das ermittelte Übergangsgeld wird Ihre Rente als Einkommen angerechnet.