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Experten-Antwort

teilhabe am Arbeitsleben weitere Möglichkeiten in diesen Rahmen

von ropw11.03.2009 | 19:11
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Hallo! Derzeit befinde ich mich im Rahmen ,,Teilhabe am Arbeitsleben,, in einen Betrieblichen Praktikum ( Reha Vorbereitungslehrgang). Im Anschluss ist eine Umschulung geplant, dies auch von Seiten der DRV nicht ausgeschlossen ist. Nun könnte ich in diesen Betrieb auch eine längerfristige Beschäftigung im Rahmen eines Praktikums machen ( 24 Monate). Sollte nun diese Umschulung aus Kostengründen angenommen nicht bewilligt werden, besteht die Möglichkeit das die DRV auch ein Praktikum über eine längere Zeit unterstütz? Hier halt wichtig, das ich meine Gelder weiter bekomme. sicherlich alles Theoretisch jetzt, doch die Umschulung ist bisher geplant noch nicht genehmigt. Weiter würde diese Umschulung auf meiner bisherigen Tätigkeit aufbauen, könnte es hier Probleme geben? ich meine, das diese Umschulung eventuell deswegen abgelehnt wird, da die DRV der Meinung sein könnte, weitere Lehrgänge würden auch reichen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Nixam 12.03.2009 | 06:41
Was erzählen Sie denn da? Meinen Sie, der RV-Träger schickt Sie zu einem RVL, um Ihnen anschliessend die Umschulung abzulehnen? Das wäre mir neu? Der Rehabilitationsvorbereitungslehrgang ist als Wiederholungskurs für Umschüler gedacht, welche Ihren Unterrichtsstoff aus der Schulzeit auffrischen müssen, weil bei Ihnen die Schulzeit schon länger zurückliegt. Sie sollen auf die Umschulung VORBEREITET werden (=Rehabilitationsvorbereitungslehrgang). Von daher ist die von Ihnen erwähnte UMSCHULUNG auf keinen Fall "in der Schwebe", es sei denn, Ihre schulischen Leistungen im RVL wären so schlecht, dass über einen ANDEREN UMSCHULUNGSBERUF gesprochen werden muss. Das ist wiederum was ganz anderes. Bei "normalen" Noten während des RVLs wird aber die Umschulung in der Regel bewilligt. Hierfür wird auch von der Schule (Berufsförderungswerk etc) eine Empfehlung ausgesprochen. Eine Möglichkeit, dass Ihnen die DRV ein 24monatiges Praktikum finanziert, gibt es nicht!!!!! Es sei denn: Sie arbeiten als vollbeschäftigter Mitarbeiter dort und dann gibt es einen Lohnzuschuss für den Arbeitgeber....das ist ein Vorteil FÜR DEN ARBEITGEBER, NICHT FÜR SIE!!!!! LASSEN SIE SICH BITTE DARAUF NICHT EIN!!! Der Arbeitgeber kann Sie dann jederzeit wieder "rausschmeissen" ....und was dann? Er braucht den Rausschmiss lapidar nur mit "schlechte Konjunktur" zu begründen und SIE SIND IHREN UMSCHULUNGSPLATZ los - und Ihren Praktikumsplatz, wenn Sie sich darauf einlassen, sowieso. SIE STEHEN DANN OHNE UMSCHULUNGSBERUF DA!!!!! Nochmal: Die Umschulung wird IMMER GENEHMIGT, WENN die Noten in der Schule beim RVL einigermassen gut sind. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Wurm in den Kopf gesetzt? Möglicherweise besteht hier von seiner Seite EIGENINTERESSE!!! Leute, wir haben Rezession! Lasst euch nicht veräppeln!!! Übrigens: Eingliederungshilfe wird von der DRV nur für höchstens 6 Monate gewährt. Hier trägt die DRV 50% des Gehalts und überweist diese an den Arbeitgeber! Sollten SIE anschliessend gekündigt werden, stehen Sie nicht nur OHNE JOB, SONDERN AUCH OHNE UMSCHULUNGSBERUF da! Der Vorteil für den Arbeitgeber? Er kann Ihnen kündigen, wann er möchte, ohne Rechtsfolgen für Ihn. NACHTEIL FÜR SIE: SIE müssen wieder von vorne überlegen, ob Sie wieder einen RVL woanders anfangen oder jemand anderes suchen, wo Sie Ihre Umschulung/Hauptmassnahme endlich beginnen. Rufen Sie bitte bei Ihrer DRV Ihren Fachberater für Rehabilitation an und klären Sie diese Fragen in einem persönlichen Telefongespräch. Lassen Sie Ihren Fachberater für Rehabilitation mit dem Arbeitgeber sprechen. DER kann die Lage besser beurteilen, als SIE. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüssen Nix
Vorsichtam 12.03.2009 | 15:28
Vorsicht mit "Praktika". Verlassen Sie sich auf Ihren REHA-Berater.
alexejam 17.03.2009 | 09:58
Wird Eigliederungshilfe nicht MINDESTENS 6 Monate bezahlt-und bis zu 2 Jahren? Und NIE höher als 50%?
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