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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben/Belastungserprobung

von psycho17.12.2010 | 09:36
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe mal eine Frage. Bin von meiner letzten Reha in meinen erlehrnten und zu letzt gearbeiteten Beruf unter drei Std. und für den allgemeinen Arbeitsmarkt min.6 Std arbeitsfähig eingestuft worden. Seit 2007 läuft ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bin im Wiederspruchsverfahren und soll nun von der BFA zur Belastungserprobung für 6 wochen. Meine Frage: was passiert wenn die mich unter drei Std. arbeitsfähig beurteilen(was sehr gut sein kann da Gesundheitszustand sich immer mehr verschlechtert hat), bekomme ich dan keine Umschulung? Was dann? Erwerbsunfähigkeitsrente geht ja nicht da ich in den letzetn 2,5 Jahren arbetslos ohne Leistungsbezug war, oder? Mache mich schon ganz verrückt. Gruß psycho

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, psycho,

die DRV Bund hat Ihnen offensichtlich eine Belastungserprobung bewilligt. Damit verfolgt man den Zweck, eine geeignete Grundlage für die weitere medizinische Beurteilung zu erhalten. Die Einrichtung hat damit 6 Wochen (!) Zeit, um "verlässliche Aussagen" treffen zu können. Bei der Dauer dieser Maßnahme können natürlich viel umfassendere Feststellungen getrofffen werden, als bei einer "Kurzuntersuchung". Nehmen Sie beruhigt an dieser Maßnahme teil und warten Sie getrost das Ergebnis ab. Die Einrichtung trifft im übrigen keine Entscheidung, sie gibt nur eine Stellungnahme ab. Die weiteren Entscheidungen werden dann von der BfA getroffen.

Ob und wie diese ausfallen, kann man in diesem Forum nicht beurteilen. Wenn auf Grund der medizinischen Ergebnisse eine „Erfolgsaussicht“ für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gesehen wird, kommt ggf. eine solche in Betracht. Wenn ein - wie auch immer gearteter - Rentenanspruch besteht, wird auch dieses entsprechend durch einen Bescheid festgestellt.

Also: Keine Spekulationen, sondern Schritt für Schritt die Sache angehen.

Viel Erfolg!

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3 Antworten

Nixam 17.12.2010 | 09:44
Hallo Psycho! Dann bekommen Sie möglicherweiser einen Bescheid "Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz". Das bedeutet: Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, in dem sinn gemäß drinsteht: Wir erklären uns bereit, Ihnen finanzielle Hilfen anzubieten, wenn Sie einen geeigneten Arbeitsplatz finden bzw. einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie in ein Dauerarbeitsverhältnis (!) einzustellen. In diesem Fall übernimmt die Deutsche Rentenversicherung z.B. 50 % des Bruttolohnes zuzüglich SV-Beiträgen für einige Monate. Mehr haben Sie allerdings in Sachen Rehabilitation nicht zu erwarten und eine Garantie für einen Dauerarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsplatz ist das auch nicht. Der Arbeitgeber kann jederzeit kündigen und dies mit der Wirtschaftslage begründen. Das alles aber gilt nur, wenn tatsächlich kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Viele Grüsse Nix
Tellonam 17.12.2010 | 11:21
Da fehlen noch einige Angaben. Ich war auch von 2007 bis heute arbeitslos ohne Leistungsbezug.Das spielt keine Rolle, wenn Sie vor 1984 schon 5 Jahre Beiträge bezahlt haben, und seit dieser Zeit ununterbrochen beim Arbeitsamt gemeldet waren. Haben Sie aber eine Lücke im Verlauf, können Sie die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit vergessen. Außerdem müssen Sie vor 1961 geboren sein. Wenn Sie diese versicherungsrechtlinge Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zumindest eine Halbe Rente erhalten. Bei mir war es jedenfalls so.
Elisabetham 17.12.2010 | 21:24
Hallo Tellon! Danke für deinen Beitrag. Jetzt weiß ich endlich warum ich eu-Rente bekomme, obwohl alle Beratungsstellen mir gesagt haben, dass ich keinen Anspruch hätte. Danke!!!
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