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Teilhabe Arbeitsleben, Hörgeräteversorgung

von rudi22.01.2010 | 09:50
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, so einfach steigt die DRV mit Übernahme der Kosten da nicht ein, auch wenn medizinisch alles ordnungsgemäß vorliegt und die Schwerhörigkeit über 60% liegt. Antrag auf Teilhabe gestellt, abgelehnt. Arbeitsplatzbeschreibung, Arztberichte, Röntgenberichte beigefügt. Kein Handlungsbedarf für DRV. Die KK wäre zuständig und die teilt wiederum mit, dass eine Mindesthörfähigkeit von 80% ausreichend wäre und pocht auf Festbetragsversorgung. Na ja, werde mich in einer HNO-Klinik nochmals begutachten lassen. Bin schwerbehindert mit GdB 50. 40 Arbeitsjahre auf dem Buckel. Ich gebe nicht kampflos auf. In diesem Sinne einen freundlichen Tag von rudi

7 Antworten

Tschackaam 22.01.2010 | 11:18
Hi Rudi, mein Rat: 1. Widerspruch DRV unbedingt um Frist zu wahren! Begründung: berufliche Notwendigkeit steht im Vordergrund!!!! Festbetragsgeräte reichen allein für die tägliche Arbeit nicht mehr aus. Höherwertige Hörhilfen werden benötigt um weiterhin voll arbeitsfähig zu sein und einer evtl. Erwerbsminderung vorzubeugen! 2.Gleichzeitig Widerspruch an die Krankenkasse um Frist zu wahren! Begründung: Festbetragsgeräte reichen allein für die tägliche Arbeit nicht mehr aus. Höherwertige Hörhilfen werden benötigt! ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen! Grundsätzlich zahlt die Rentenversicherung den Festbetrag der KV übersteigenden Anteil für Hörhilfen nur, wenn AUSSCHLIEßLICH die berufliche Notwendigkeit der Hörmittelversorgung vorliegt!!! Sobald auch eine medizinische Notwendigkeit (also die Benutzung in allen Bereichen! Privat (Gesellschaftsleben) und beruflich), dann ist die DRV raus aus der Zuzahlungspflicht!!! Hier müsste dann die Krankenkasse "einspringen" und sofern erforderlich die "Mehrkosten" übernehmen! Das ist für den Betroffenen total bescheuert, aber für die Träger welche die Teilhabeleistungen finanzieren unabdingbar zu trennen. Wie ich schon mal geschrieben habe, kann es nicht die Aufgabe der Rentenversicherung sein Hilfsmittelkosten zu tragen, nur weil die gesetzlichen Krankenkassen diese von der "Liste" gestrichen haben! Ich wünsche Ihnen viel Geduld und Erfolg beim "Kämpfen" MfG Tschacka
rudiam 22.01.2010 | 12:02
Danke Tschacka, die DRV hat mir die Ablehnung nicht zugeschickt, sondern den Antrag an die KK als Kostenträger weitergeleitet, so dass mir jegliches rechtliche Gehör, Widerspruch, zur Sache genommen wurde. Lt. tel. Auskunft DRV wäre das ein "Verwaltungsakte", zu dem ich keine Rechte hätte. Ich habe DRV per Fax aufgefordert, mir die Ablehnung ebenfalls zuzusenden. Machen die nicht. Vielen Dank, ich mache es so, wie empfohlen von dir. Es grüßt rudi
Tschackaam 22.01.2010 | 15:15
Hallo Rudi, ja, da hat die DRV vorerst sogar richtig gehandelt... wenn die nämlich feststellen, dass sie nicht zuständig sind, dann müssen die den Antrag innerhalb von 2 Wochen an den zuständigen Leistungsträger (hier Krankenkasse) weiterleiten! Somit kann tatsächlich kein echter Verwaltungsakt enstehen. Ist rechtlich richtig, sofern die 2 Wochenfrist eingehalten wurde. Ich hoffe Ihre Krankenkasse hat ein Einsehen und übernimmt die Mehrkosten! Alles Gute Tschacka
rudiam 25.01.2010 | 12:22
Tschacka, muss ich jetzt gegen das Schreiben der KK, dass sie auf der Festbetragsregelung bestehen, auch Widerspruch einlegen? Ich muss das doch gutachtlich untersuchen und begründen lassen oder? Gruss vom rudi rüssel
Tschackaam 25.01.2010 | 16:36
Hallo Rudi, klar, auf jeden fall Widerspruch gegen die Festbetragsbegrenzung der KK einlegen. Evtl. läuft es dann auf eine Klage vor dem SG raus. Auch die Krankenkassen können zur Übernahme der Mehrkosten für Hörgeräte "verdonnert" werden! (auch wenn diese in Ihren Schreiben immer davon sprechen, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben kann). Absoluter Blödsinn!!! Wenn ein Mensch im Lebensalltag und auch beruflich ohne die Hörgeräte nicht mehr integriert ist, dann kann eine volle Kostenübernahme sogar Pflicht sein!!! Grundgesetz! Ich hoffe es klappt und halte Ihnen die Daumen (alle 4) MfG Tschacka
Tschackaam 26.01.2010 | 09:58
Viel Glück!!!
rudiam 26.01.2010 | 09:54
Danke Tschacka, ich werde dich informieren, wie es ausgegangen ist. Einen schönen Tag von rudi rüssel
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