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Teilhebe am Arbeitsleben

von Gregor18.06.2009 | 13:11
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4 Antworten

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Zusammenfassung: Ich bin 59 Jahre und arbeite seit einigen Jahren als Tischler in einer kleinen Firma (ca. 70 Mitarbeiter). Bin seit ca. neun Monaten arbeitsunfähig (orthopädisch) und bekomme Krankengeld. Eine medizinische Reha wurde durchgeführt. Nun wurde eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, und in Kürze kommt ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater. Was kommt da auf mich zu? Habe Stichwörter wie "Innerbetriebliche Umsetzung oder Umschulung" und "Hilfsmittel" gehört. Kann mir aber nicht genau vorstellen wsa da passieren soll. Ich will nicht so unvorbereitet sein. Für hilfreiche Hinweise beadnke ich mich im voraus. MfG Gregor

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gregor,

alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hier zu erklären würde den Rahmen sprengen. Hier der Link auf die Seite der DRV Bund, wo die wichtigsten Leistungen erklärt sind:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15796/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/07__teilhabe_20am_20arbeitsleben/welche__leistungen__gibt__es.html

Warten Sie das Gespräch mit dem Fachberater ab, der wird Ihnen erläutern welche Leistungen für Sie in Frage kommen und Ihnen auch erklären was genau die Leistung dann beinhaltet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Warum sollte er sich denn querstellen? Ausserdem ist ja noch nicht sicher, dass bei Ihnen wirklich eine innerbetriebliche Umsetzung zum Tragen kommt. Falls ja, wird der Fachberater auch Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen und ihm alles erklären, Sie werden da ja nicht allein gelassen!

2 Antworten

Nixam 18.06.2009 | 13:24
Die Begriffe zu erklären, ist das kleinste Übel. ;-) Also: Wenn Sie in einem Betrieb mit mehreren Mitarbeitern arbeiten, kann der RV-Träger Lohnhilfen z.B. 6 Monate 50% des Bruttogehalts an den Arbeitgeber zahlen, wenn er Ihnen einen anderne "Posten " im Betrieb anbietet. Sollten hierfür irgendwelche Hilfsmittel benötigt werden: Besondere Tastatur bei Computerarbeitsplatz etc., werden diese Kosten vom RV-Träger ebenfalls in voller Höhe übernommen. Eine Umschulung ist ganz was anderes. Hier lernen Sie einen komplett anderen Beruf über 2 Jahre in einem Berufsförderungswerk oder sonstigen Schule, welche auf die Erwachsenenbildung spezialisiert ist. Ob man das in Ihrem Alter von 59 Jahren noch machen will(RV-Träger), steht auf einem anderen Blatt. Das alles wird Ihr Fachberater für Rehabilitation in dem Gespräch mit Ihnen einzeln besprechen: Ihre Schulbildung abfragen(Zeugnisse mitbringen!), Berufliche Bildung abfragen(Gesellenbrief,Meisterbrief etc mitbringen!) Und machen Sie sich mal ein paar Gedanken, was für Berufswünsche Sie so haben aufgrund Ihrer persönlichen Neigungen/Fähigkeiten etc. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Und sollten Sie später nach dem Gespräch weitere Fragen haben, fragen Sie mich hier einfach mal wieder. Viele Grüsse Nix
Gregoram 18.06.2009 | 14:29
Danke schön. Was mache ich denn, wenn mein Arbeitgeber sich quer stellt wegen einer innerbetrieblichen umsetzung? MfG Gregor
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