Hallo Arnold,
so wie Sie Ihren Fall schildern, sollten Sie sich zuerst die notwendige Zeit zur Genesung lassen. Um hoffentlich danach wieder voll in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten zu können. Auch wir haben unsere Zweifel, ob eine Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben bei Ihnen hier sinnvoll ist.
Einen erste Überblick für welchen Fall ein solcher Antrag sinnvoll sein könnte, erhalten Sie auch unter dem folgenden LINK erhalten:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html
Wegen der Höhe des Übergangsgeldes ist es nur schwer möglich hier eine konkrete Aussage zu machen. Einzelheiten, insbesondere zur Kontinuität der Bemessungsgrundlage erhalten Sie im Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld auf den Seiten 93 bis 113. Dieses Rundschreiben können Sie z.B. unter folgendem LINK herunterladen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=8