Hallo DvD,
Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich frei als vollen Prozentanteil wählen. Eine Teilrente muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 2 S. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99 Prozent in Anspruch genommen werden. Wünschen Versicherte einen bestimmten Eurobetrag als Teilrente, so ist dieser in einen Prozentanteil umzurechnen und bei der Rentenanpassung zu dynamisieren. Versicherte können somit keinen statischen Eurobetrag als Teilrente wählen.