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Teilrente ab 63, dann Vollrente und zusätzliche Ansprüche durch Weiterarbeit bis Vollrente

von Anna15.09.2026 | 08:00
22 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mit 63 (Jahrgang 1961) habe ich 90% Teilrente mit Abzüge erhalten (2024) und werde ab 1.1.2027 die Vollrente beantragen. Leider erhalte ich keine Info von der DRV über die Höhe der restlichen Ansprüche (10%), trotz Anfrage. Wie erfahre ich die Höhe der restlichen 10% bei Bezug der Vollrente und die Höhe des zusätzlichen Anspruches (ab Beginn Teilrente bis Bezug Vollrente) da ein Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum besteht? Vielen Dank, Anna.

4 Antworten

Lilaam 15.09.2026 | 08:19
Machen Sie doch mal einen Termin in einer Beratungsstelle der DRV aus. Wo da was in Ihrer Nähe ist, können Sie googeln. Ansonsten erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 66 1/2 Jahren. Dann kommen auch die zusätzlichen Ansprüche von der Weiterarbeit dazu. Das wird ja erst irgendwann im Laufe des Jahres 2027 oder Anfang 2028 sein. Ist ja abhängig vom Geburtsmonat.
Einfach rechnenam 15.09.2026 | 08:46
Teilen Sie Ihren Rentenbetrag durch 9 und multiplizieren das Ergebnis mit 10 und schon kennen Sie die Rente ab Januar. Dafür braucht es doch keinen Termin. Die ab Rentenbeginn gezahlten Beiträge kommen erst mit Regelalter dazu .
Termin vereinbaren!am 15.09.2026 | 08:47
Die Rentenversicherung hat wichtigere Dinge zu tun, als Rentnern die noch arbeiten und damit gut versorgt sind, deren Ansprüche im Vorfeld auch noch auszurechnen. Wenn es wirklich so wichtig für Sie ist, vereinbaren Sie, wie schon erwähnt wurde, einen Beratungstermin. Diese Fragen hätten Sie schon bei der Antragstellung beantwortet bekommen können, es sein denn, Sie haben den Antrag allein oder über ein Versicherungsamt gestellt.
Warum…am 15.09.2026 | 08:57
…bisher 90% und nicht 90,99%? Es erschließt sich nicht warum Sie bislang 9,99% ihrer Monatsrente verschenkt haben? Ich würde zum 01.10.26 99,99% und dann ab 01.01.27 100% beantragen.
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