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Experten-Antwort

Teilrente beziehen und weiter arbeiten?

von Birgit Sander16.04.2023 | 22:44
814 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, kann ich (reguläres Renteneintrittsalter 66 Jahre + 10 Monate, Versicherungszeiten: mehr als 35 Jahre, aber 45 Jahre können nicht mehr erreicht werden) z. B. mit 65 Jahren eine Teilrente (mit entsprechenden Abschlägen) beziehen und einfach weiter arbeiten? Allerdings ist es bei mir so: Sobald ich von der RV eine gesetzliche Rente beziehe, habe ich auch Anspruch auf die Betriebsrente von meinem Arbeitgeber. Deshalb die Präzisierung meiner Frage: Könnte ich also Teilrente + Betriebsrente beziehen UND weiter arbeiten? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen B. Sander

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.04.2023 | 14:04

Hallo Frau Sander,

neben dem Bezug einer Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist ab 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten. Die Altersrente wird auch neben einem Beschäftigungsverhältnisses in voller Höhe gezahlt. Hinsichtlich des Anspruchs einer Betriebsrente neben dem Bezug einer Altersrente können keine Aussagen getroffen werden. Fragen Sie bei der VBL nach, inwieweit eine Anspruch neben dem Bezug einer Altersrente gegeben ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mikeam 16.04.2023 | 23:52
Ist es der öffentliche Dienst? Eine Betriebsrente zahlt nur bei Vollrente. Sie müssten also erst für einen Monat die volle Rente beantragen und im nächsten Monat auf 99,99 % Teilrente gehen. Weiter arbeiten dürfen Sie bis zu ihrer Regelaltersrente. Dann endet in der Regel das Dienstverhältnis, wenn nichts anderes bestimmt ist. Einfach mal den Arbeitgeber fragen.
Luis am 17.04.2023 | 07:01
Seit 1.1.2023 gibt es auch bei vorgezogenen Altersrente KEINE Hinzuverdienstgrenzen mehr. Aus Sicht der DRV können Sie soviel dazuverdienen wie Sie möchten und können. Mögliche Auswirkungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis und Ihren Betriebsrentenanspruch müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Birgit Sanderam 17.04.2023 | 09:34
Zitat von Mike anzeigen
Danke für Ihre Antwort. Ja, Öffentlicher Dienst. Aber könnte mein Arbeitgeber dann nicht die Betriebsrente "zurückziehen", wenn ich von der vollen Rente einen Monat später auf Teilrente gehe? Oder muss er davon gar nichts erfahren, weil die Betriebsrente - wenn einmal bewilligt - gilt?
W°lfgangam 17.04.2023 | 20:56
Hallo Birgit Sander, nicht der AG zahlt die Betriebsrente, sondern die 'Versorgungsanstalt' ...üblicherweise VBL, KZVK, BayZVK Emder...wer auch immer in gleicher Weise ÖD/adäquat 'rechnet'. Die sind an die eigene Satzung gebunden = 1. Monat Altersvollrente/Betriebsrente läuft voll an, DANN ist bei Altersteilrente ab 2. Monat im selben Verhältnis (üblicherweise 99,99 % Altersteilrente) die Zusatzversorgung weiterhin zu zahlen. Keine Panik - der AG hat da gar kein 'Mitspracherecht'! ...es ist IHR Gestaltungsrecht, sowohl die gesetzliche Rente/in Teilform, als auch die Zahlung der Betriebsrente damit selbst zu beeinflussen :-) Gruß w.
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