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Experten-Antwort

Teilrente genehmigt, aber keine Auszahlung wegen anderer Leistungen

von Anouk B.23.09.2015 | 18:07
1501 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, Jahrgang 53 befinde mich nach Aussteuerung in der Nahtlosigkeit mit ALG 1. (noch bis Ende 6/2016) Nach erfolgloser Reha habe ich einen EM-Rentenantrag gestellt. Heute kam der Bescheid, dass meine Teil-EM-Rente bis zum regulären Rentenbeginn bewilligt wurde, aber dass sie nicht ausgezahlt wird, da das Arbeitslosengeld höher als der mögliche Zuverdienst ist. Was bedeutet das jetzt für mich? Muss ich mich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stellen, obgleich ich in meinem Beruf nicht mehr vermittelt werden kann? Oder muss ich Widerspruch einlegen, wie mir die Dame vom Arbeitsamt geraten hat??

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus Ihrer Fragestellung wird nicht klar, warum Sie die Teilrente bekommen - wegen Berufsunfähigkeit oder weil Sie nur noch 3 - unter 6 Stunden arbeiten können? Im ersten Fall könnten Sie andere als die bisherigen Arbeiten noch vollschichtig (?) machen, im zweiten Fall und weiterer Arbeitslosigkeit wird vielleicht bereits geprüft, ob es die volle Arbeitsmarktrente gibt.

Ob Sie Widerspruch einlegen wollen (weil Sie meinen nicht nur teilweise / bzw. berufsunfähig sondern voll erwerbsgemindert zu sein), hängt zum einen davon ab wie Sie Ihre Gesundheit einschätzen und natürlich auch von der Höhe von Rente bzw. Arbeitslosengeld.

Wäre das ALG höher als die volle Rente, wäre ein Widerspruch in meinen Augen suboptimal.

Dem Arbeitsamt sollten Sie sich in dem Maße zur Verfügung stellen wie die DRV Sie für erwerbsfähig hält - wenn nicht in Ihrem Beruf, dann halt in einer anderen Tätigkeit.

Zudem ist eine persönliche Beratung anzuraten, im Gespräch kann vieles besser erklärt werden als im Forum.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn das ALG höher ist als die Vollrente wären Sie mit einem Widerspruch schlecht beraten, in diesem Fall würde ich die höhere Leistung beziehen, die durch die Beitragszahlung aus dem ALG auch die spätere Rente steigert.

Sobald das ALG endet teilen Sie dies der DRV mit und die Teilrente wird gezahlt. Das sollte formlos mit einfachem Schreiben funktionieren.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wir gehen davon aus, dass Sie die Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, somit haben Sie doch den Berufsschutz, oder?

Andere Arbeiten können Sie wohl nach ärztlicher Einschätzung noch ganztags machen.

Ob und welchen Job Sie gegebenfalls finden, wird sich zeigen. Finden Sie Arbeit, dann wird das ALG wegfallen und die teilweise Rente wird unter Berücksichtigung der Verdienstgrenzen, so wie es im Rentenbescheid steht bezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Anouk B.am 24.09.2015 | 08:04
Ja, das Arbeitslosengeld ist höher als die Vollrente. Was passiert aber, wenn das Geld der Arbeitsagentur im nächsten Jahr nicht mehr fließt, muss ich dann die Rente erneut beantragen oder wird die Teilrente dann automatisch gezahlt? Bin unsicher, wie jetzt alles weiter geht.
=//=am 24.09.2015 | 09:52
Es kann keine Arbeitsmarktrente ( = volle Rente bei Leistungsvermögen 3 - unter 6 Stunden) sein, denn da Sie ja arbeitslos sind, hätten Sie Anspruch eben auf diese "Arbeitsmarktrente"! Und es würde kein Anspruch auf ALG I bestehen. Bei einer teilweisen EM-Rente wird das ALG auf die Rente als Einkommen nach § 96 a SGB VI angerechnet. Nicht die Höhe des ALG, sondern die Bemesssungsgrundlage ist entscheidend. Sobald das ALG I endet, teilen Sie dies der DRV mit. Dann wird Ihnen die volle teilweise EM-Rente ausgezahlt. Sie können auch schon jetzt eine Kopie des Bewilligungsbescheides der AfA der DRV zukommen lassen, dann kann dort für nächstes Jahr ein Termin eingegeben werden. Solange Sie ALG I beziehen, müssen Sie auch dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es kann jede Arbeit sein, die nichts mit Ihrem bisherigen Beruf zu tun hat. Das müßte auch aus den Unterlagen der AfA hervorgehen. Klar, dass die Dame von der AfA zum Widerspruch geraten hat, denn wenn Sie eine volle EM-Rente beziehen würden, müßte die AfA kein ALG bezahlen. :-)
Anouk B.am 24.09.2015 | 14:27
Danke für Ihre Antworten. Ich habe jetzt Anfang Oktober ein persönliches Beratungsgespräch bei der DRV. Was den allgemeinen Arbeitsmarkt angeht, dachte ich, dass es für meinen Jahrgang noch so etwas wie Berufsschutz gibt. Oder muss ich jetzt, trotz Studiums, z.B. auch an der Kasse eines Discounters arbeiten?
=//=am 25.09.2015 | 10:02
Zitat von Anouk B. anzeigenausblenden
Wie ich und auch der Experte bereits geschrieben haben, wird die teilweise EM-Rente doch sicherlich wegen Berufsunfähigkeit gezahlt und Sie haben Berufsschutz. Aber was meinen Sie, weshalb Sie ALG I bekommen? Doch nur, weil Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Das hat mit Berufsschutz nichts zu tun. Ohne "Gegenleistung" wird nun mal kein ALG I gezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
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