Aus Ihrer Fragestellung wird nicht klar, warum Sie die Teilrente bekommen - wegen Berufsunfähigkeit oder weil Sie nur noch 3 - unter 6 Stunden arbeiten können? Im ersten Fall könnten Sie andere als die bisherigen Arbeiten noch vollschichtig (?) machen, im zweiten Fall und weiterer Arbeitslosigkeit wird vielleicht bereits geprüft, ob es die volle Arbeitsmarktrente gibt.
Ob Sie Widerspruch einlegen wollen (weil Sie meinen nicht nur teilweise / bzw. berufsunfähig sondern voll erwerbsgemindert zu sein), hängt zum einen davon ab wie Sie Ihre Gesundheit einschätzen und natürlich auch von der Höhe von Rente bzw. Arbeitslosengeld.
Wäre das ALG höher als die volle Rente, wäre ein Widerspruch in meinen Augen suboptimal.
Dem Arbeitsamt sollten Sie sich in dem Maße zur Verfügung stellen wie die DRV Sie für erwerbsfähig hält - wenn nicht in Ihrem Beruf, dann halt in einer anderen Tätigkeit.
Zudem ist eine persönliche Beratung anzuraten, im Gespräch kann vieles besser erklärt werden als im Forum.