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Experten-Antwort

Teilrente trotz Altersteilzeit

von Moja02.08.2019 | 14:07
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8 Antworten

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Im Oktober 2018 bekam ich einen Brief der Rentenversicherung, das mir bereits ab August 2018 eine Rente zustehen würde. Meine Altersteilzeit beim AG ging aber noch bis Ende November. Mein Rentenantrag lautete auf Dezember 2018. Nachdem ich mich noch einmal telefonisch bei der Rentenversicherung erkundigte, war wohl alles rechtens. Ich bekam dann 4 mal eine Teilrente von 231.25€ für Oktober bis November. Nun fordert mein Arbeitgeber von mir 3400€ zurück, da bei der Altersteilzeit ein Störfall vorliegen würde. Kann das denn so sein? Was kann ich da machen, um da wieder sauber rauszukommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moja,

bei Bezug einer Altersteilrente ist Altersteilzeitarbeit ausgeschlossen. Zwar begründet der Altersteilrentenbezug keine Rentenversicherungsfreiheit. Allerdings ist mit dem Teilrentenbezug bereits der Eintritt in den (Teil-)Ruhestand erfolgt, der nicht mit der Altersteilzeitarbeit kombiniert werden kann. Vielmehr sollte durch die Altersteilzeitarbeit der vorzeitige Bezug einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden.

Der Teilrentenbezug steht daher der Förderung der Altersteilzeitarbeit unter anderem durch den steuer- und beitragsfreien Aufstockungsbetrag sowie die zusätzlichen

Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers entgegen.

In der Folge ist wohl bei Ihnen durch den Bezug der Altersteilrente ein Störfall eingetreten, weil die Altersteilzeitarbeit nicht ordnungsgemäß, sondern vorzeitig beendet wurde.

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7 Antworten

Mojaam 02.08.2019 | 15:33
Und was kann man da jetzt machen?
zam 02.08.2019 | 15:52
Sie werden wohl oder übel zahlen müssen, da die Forderung Ihres Arbeitgebers offenbar rechtens ist!
Ehemaliger ATZ'leram 02.08.2019 | 18:07
Ich schließe mich den Antworten der bisherigen Kommentatoren an. Können manche Leute, die einen ATZ Vertrag unterschreiben, nicht lesen? Scheint so! Da steht doch alles schwarz auf weiß drin, was als Störfall und Rückabwicklung zu werten ist. Für mich nicht nachvollziehbar (..)
W°lfgangam 02.08.2019 | 18:47
Hallo Moja, leider nichts mehr. Der Rentenbescheid ist inzwischen rechtskräftig, eine Rücknahme nicht mehr möglich. Das weiß doch auch jeder Rentenberater, dass in solch einem Fall ein Störfall ausgelöst wird und verweist Sie zusätzlich zur Klärung der Rechtslage an den ATZ-AG. Oder ließt Ihnen den ATZ-Vertrag bis §§-soundso vor, welche Konsequenzen ein vorzeitiger Rentenbeginn hat ;-) Da Sie wohl keine Aufzeichnung über das geführte Telefonat haben, kommt 'Falschberatung' oder 'Amtshaftung' nicht zum tragen. Der/die Dumme sind dann leider Sie, sich unzureichend informiert zu haben ... Gruß w. PS: Sachen gibt's, die erlebt/hört man zum ersten Mal ;-))
Kundisam 02.08.2019 | 19:06
Wieso bekamen Sie Rente, wenn es erst zum Dezember beantragt wurde? Und warum 4 Zahlungen für 2 Monate? Die RV kann Ihnen ja eine Rentenberechtigung mitteilen, aber beantragen müssen Sie es ja schon. Bei Teilrente ist doch der Parallellauf gewollt gewesen?Da bleibt nur noch der saure Apfel, dem Arbeitgeber das Geld zurück zu zahlen. Oder doch falsch beraten worden? Nachweis möglich??
Modi1969am 03.08.2019 | 10:47
Hallo, der Altersrentenbezug neben ATZ löst den Störfall aus mit der Folge der Rückforderung durch den Arbeitgeber. Daran werden Sie wohl nix ändern können. Mir stellt sich dann die Frage, ob nicht anstelle der Teilrente nunmehr (da Einkommen neben Rente weg) nicht die Vollrente zu zahlen wäre? Oder erhielten Sie über die geforderten Beträge des AG hinaus ab Oktober noch weiteres Entgelt, dass die Hinzuverdienstgrenze (gehe von AR vor Regelalter aus..) überschritt? Wenn nicht, könnte die Forderung des AG aus der Rentennachzahlung (Voll- anstelle Teilrente) der RV zumindest teilweise beglichen werden...
****am 04.08.2019 | 20:26
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Hallo Modi1969 und Moja durch die Altersrente/Teilrente wird zwar die ATZ beendet, aber nicht das Arbeitsverhältnis. Mit der Folge, dass für die Berechnung der Lohnsteuer und des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Besonderheiten bei ATZ-Arbeitsverhältnissen nicht mehr gelten, dass erklärt die Rückforderung des AG. Hier handelt es sich offensichtlich um Steuern und SV Beiträge für die Zeit ab rückwirkenden Rentenbeginn. Nun steht auch noch der Restanspruch auf das Wertguthaben im Raum, welches bist dato bei der Teilrente (Flexi) als Einkommen nicht berücksichtigt wurde. So kann sich auch noch die Höhe der Teilrente verändern wenn der AG alle erforderlichen Meldungen im Zusammenhang mit dem Störfall gemacht hat. Siehe hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… An alle anderen, die den Hals nicht vollkriegen können und in ATZ sind!!! Niemals Altersrente beantragen vor Ende der ATZ !!
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