Hallo Moja,
bei Bezug einer Altersteilrente ist Altersteilzeitarbeit ausgeschlossen. Zwar begründet der Altersteilrentenbezug keine Rentenversicherungsfreiheit. Allerdings ist mit dem Teilrentenbezug bereits der Eintritt in den (Teil-)Ruhestand erfolgt, der nicht mit der Altersteilzeitarbeit kombiniert werden kann. Vielmehr sollte durch die Altersteilzeitarbeit der vorzeitige Bezug einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden.
Der Teilrentenbezug steht daher der Förderung der Altersteilzeitarbeit unter anderem durch den steuer- und beitragsfreien Aufstockungsbetrag sowie die zusätzlichen
Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers entgegen.
In der Folge ist wohl bei Ihnen durch den Bezug der Altersteilrente ein Störfall eingetreten, weil die Altersteilzeitarbeit nicht ordnungsgemäß, sondern vorzeitig beendet wurde.