Hallo Teilrente,
wie von kurz und knapp bereits richtig beantwortet, kann eine Teilrente auf Antrag in eine höhere oder niedrigere Teilrente oder auch Vollrente geändert werden Sollten Sie eine Vollrente wählen, endet in der Regel der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder Krankengeld).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung