Es muss hier unterschieden werden unter Teilrente wegen EM und Altersteilrenten. Bei Teilrenten wegen EM kann natürlich immer eine Reha beantragt werden, mit natürlich dem Risiko, dass die Rente nach Besserung der Erwerbsfähigkeit auch wegfallen kann. Wenn Sie beabsichtigen eine Altersrente von mehr als 2/3 in Anspruch zu Nehmen, können Sie jetzt noch einen Antrag auf Rehaleistungen stellen (Rentenbeginn 04/09), ab 01.10.2008 nicht mehr. Ob dieser dann bewilligt wird, muss natürlich individuell geprüft werden