Guten Morgen Idefix,
Fragen zum Arbeitsrecht können durch die Deutsche Rentenversicherung nicht beantwortet werden.
§ 41 SGB VI betrifft das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für das Verhältnis zwischen Rentenversicherungsträger und Versicherten beziehungsweise Arbeitgeber ergeben sich aus § 41 SGB VI keinerlei Konsequenzen. § 41 SGB VI ist eine rein arbeitsrechtliche Regelung.