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Experten-Antwort

Teilrente /Vollrente wechseln

von Rob6409.06.2026 | 17:36
295 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich beziehe eine Teil-EM Rente und habe vor im Oktober in die vorgezogene Altersrente zu wechseln. Die Bedingungen dazu sind alle erfüllt. Zurzeit arbeite ich 29 Stunden pro Woche und möchte dann auf 18 Stunden reduzieren. Meine Frage: Kann ich bei dem Rentenantrag erst Vollrente beantragen und dann später in 99 % Teilrente wechseln, bzw. kann man mehrfach zwischen Teil- und Vollrente wechseln ( Auszahlung Betriebsrente / Krankengeldanspruch….)? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.06.2026 | 06:52

Hallo Rob64,

 

Man kann grundsätzlich bei der vorgezogenen Altersrente zwischen Voll- und Teilrente wechseln. Die Teilrente kann in Höhe von mindestens 10% bis maximal 99,99 % beantragt werden. Der Wechsel muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden und gilt immer nur für die Zukunft. Das Modell der Teilrente in Höhe von 99,99 % -auch als Flexirente bezeichnet-wird oft genutzt, weil man sich hierdurch bei versicherungspflichtiger Weiterbeschäftigung neben der Rente den Anspruch auf Krankengeld bei Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sichern kann. Denn bei Bezug einer Vollrente würde dieser Anspruch entfallen.

 

Wie genau sich der Bezug einer Teilrente weiter auf den Anspruch auf eine Betriebsrente auswirken kann, hängt aber auch von der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Dies sollte man dann konkret im Einzelfall auch mit der Versorgungseinrichtung und der gesetzlichen Krankenkasse klären.

 

Zu beachten ist hierbei auch, dass bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei privater Krankenversicherung andere Regeln gelten- dort hängt der Krankentagegeldanspruch von den jeweils gewählten Tarifen und Optionen ab- grundsätzlich aber nicht vom Bezug einer Teil-oder Vollrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Ferner zeichnet es sich derzeit ab, dass hierzu ab 2027 Gesetzesänderungen eintreten können, so dass es dann ggbf.nicht mehr ausreicht, eine Teilrente in Höhe von 99,99% zu beziehen, um den Krankengeldanspruch zu sichern. Es ist vorgesehen, dass dies dann nur noch bei Bezug einer geringeren Teilrente der Fall sein wird. Aktuell ist eine Grenze von ca. zwei Dritteln der vollen Rente im Gespräch. Momentan ist dies allerdings nur ein Vorschlag, der noch nicht in Gesetzeskraft umgesetzt ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher auch, hierzu regelmäßig die Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de zu besuchen. Hier werden Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zeitnah und aktuell veröffentlicht. Zu dieser Fragestellung können Sie sich auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Sie können sich hierzu auch zusätzlich bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger persönlich beraten lassen, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

König am 09.06.2026 | 18:03
Können Sie, aber kalkulieren Sie schon mal ein, dass ab Januar 2027 eine 99,99%-Teilrente nicht mehr zu einem Anspruch auf Krankengeld führt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative läuft schon. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ob und in welcher Form Sie Anspruch auf die Zahlung einer Betriebsrente haben, müssen Sie bei der zahlenden Stelle erfragen. Beides sind keine Beratungsthemen der Rentenversicherung!
Uweam 09.06.2026 | 19:02
Ab Januar zahlt auch eine VBL oder eine ZVK gleich bei Teilrente. Da muss man nicht den Umweg über den einmonatigen Bezug einer Vollrente machen.
KKam 09.06.2026 | 20:13
Das ist doch genau der Sinn der Sache, dass sich eine derart reduzierte Teilrente nicht mehr lohnt. Es ist aber nicht die originäre Aufgabe der Rentenversicherung diesbezüglich zu beraten, sondern die der Krankenkassen.
Schadeam 09.06.2026 | 21:35
Wenn Sie Lust haben Sand insGetriebe der Bürokratie zu streuen, können Sie von Monat zu Monat zwischen Voll- und Teilrente wechseln - ist laut Gesetz möglich. Wenn aber tatsächlichen 2027 bei mehr als 66% Teilrente kein KG Anspruch mehr besteht, wird ab 2027 die Teilrente Geschichte sein, und höchstens noch bei Pflegenden im Regelalter als 99,99% Rente sinnvoll sein. Verzichtet wirklich jemand auf 1/3 seiner Rente um falls er länger als 6 Wochen krank wird, Krankengeld zu erhalten? Aber vielleicht fällt Frau Warken auch dazu noch was ein, sie will ja die Beiträge für Pflegende reduziert haben.
Utz am 10.06.2026 | 07:13
Wer sagt, dass das an dem Problem was ändern sollte? Ich hab es nur noch mal bestätigt, dass es so kommen soll und dass man sich das gut überlegen soll.
Schadeam 10.06.2026 | 07:46
Das kommt dann für den Staat sicher viel teurer wenn die vielen Regelantersrentner, die den Ehepartner oder ein behindertes Kind pflegen, diese dann ins Heim bringen, weil man ihnen die pflegepunkte „klaut“. Was denkt sich nur unsere Politik?
Königam 10.06.2026 | 08:17
Steht wo, oder ist das nur ein Produkt Ihrer Phantasie? Im Gegensatz zum Krankengeldanspruch bei Teilrentenbezug habe ich bei der Pflege noch keine entsprechenden Änderungsvorschläge gelesen?
Versichertenberateram 10.06.2026 | 08:34
Hallo Uwe, wo haben Sie das gelesen? Ich habe davon noch nichts gehört.
Lesendeam 10.06.2026 | 15:06
Ergänzung: Ich beziehe mich nicht auf die Prozentangabe, sondern darauf, dass allgemein eine Teilrente ab Januar für die Pflege keine Relevanz mehr haben soll. Die Begründung steht im Entwurf auf Seite 73: „Korrektur nicht-intendierter Folgen der Flexi-Rente“
Schreibenderam 10.06.2026 | 15:29
Genau, „haben soll“! Also erstmal abwarten, was wann wo vorgeschlagen und dann auch umgesetzt wird. Diskussionen über „ungelegte Eier“ bringen niemanden weiter. Ob eine entsprechende Gesetzgebung dann auch für schon laufende Teilrenten gilt, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Butte bei die Fische!am 10.06.2026 | 15:40
Dann stellen Sie doch bitte mal den Link zum genannten Referentenentwurf ein. In dem Entwurf den ich gelesen habe, steht nichts von der erwähnten Änderung.
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