Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rob64,
Man kann grundsätzlich bei der vorgezogenen Altersrente zwischen Voll- und Teilrente wechseln. Die Teilrente kann in Höhe von mindestens 10% bis maximal 99,99 % beantragt werden. Der Wechsel muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden und gilt immer nur für die Zukunft. Das Modell der Teilrente in Höhe von 99,99 % -auch als Flexirente bezeichnet-wird oft genutzt, weil man sich hierdurch bei versicherungspflichtiger Weiterbeschäftigung neben der Rente den Anspruch auf Krankengeld bei Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sichern kann. Denn bei Bezug einer Vollrente würde dieser Anspruch entfallen.
Wie genau sich der Bezug einer Teilrente weiter auf den Anspruch auf eine Betriebsrente auswirken kann, hängt aber auch von der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Dies sollte man dann konkret im Einzelfall auch mit der Versorgungseinrichtung und der gesetzlichen Krankenkasse klären.
Zu beachten ist hierbei auch, dass bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei privater Krankenversicherung andere Regeln gelten- dort hängt der Krankentagegeldanspruch von den jeweils gewählten Tarifen und Optionen ab- grundsätzlich aber nicht vom Bezug einer Teil-oder Vollrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ferner zeichnet es sich derzeit ab, dass hierzu ab 2027 Gesetzesänderungen eintreten können, so dass es dann ggbf.nicht mehr ausreicht, eine Teilrente in Höhe von 99,99% zu beziehen, um den Krankengeldanspruch zu sichern. Es ist vorgesehen, dass dies dann nur noch bei Bezug einer geringeren Teilrente der Fall sein wird. Aktuell ist eine Grenze von ca. zwei Dritteln der vollen Rente im Gespräch. Momentan ist dies allerdings nur ein Vorschlag, der noch nicht in Gesetzeskraft umgesetzt ist.
Wir empfehlen Ihnen daher auch, hierzu regelmäßig die Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de zu besuchen. Hier werden Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zeitnah und aktuell veröffentlicht. Zu dieser Fragestellung können Sie sich auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Sie können sich hierzu auch zusätzlich bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger persönlich beraten lassen, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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