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Experten-Antwort

Teilrente während Altersteilzeit

von Max Mustermann14.02.2025 | 12:02
430 Ansichten
8 Antworten

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Gemäß Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 2. November 2011 ist gemäß Ziffer 2.4.3 der Bezug einer Teilrente in der ATZ-Passivphase nicht möglich und führt für die Altersteilzeit zum Störfall. Als Arbeitgeber erhalten wir aber keine Kenntnis von der genommenen Teilrente, da sich an der Meldung an die SV-Träger nichts ändert. Frage 1: Mich würde interessieren, ob in jüngerer Vergangenheit hierzu einmal ein Urteil erfolgt ist? Frage 2: Mich würde interessieren, ob gleiches auch für den Bezug einer Teil-Erwerbsminderungsrente gilt? M. E. führt gerade ein Störfall bei einer Person, die sich in der Teil-Erwerbsminderungsrente befindet ein sehr großer Nachteil, da die arbeitsrechtlichen Wertguthaben teils erheblich von den sozialversicherungsrechtlichen Wertguthaben abweichen. M. E. würden durch eine solche Regelung erwerbsgeminderte Menschen benachteiligt, da diese dann de facto keine Altersteilzeit in Anspruch nehmen können und gezwungen sind - trotz eingeschränkter Gesundheit - länger zu arbeiten. Die Argumentation der SV-Freiheit der Aufstockungen halte ich nicht für ganz stichhaltig, da die SV-Träger durch den gleichzeitigen Bezug von Rente und ATZ-Gehalt ja auch von Beiträgen profitieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max Mustermann,

 

zu Frage 1:

 

Nein. Mir ist hierzu kein aktuelles Urteil bekannt.

 

zu Frage 2:

 

Nein. Diese Einschränkung gilt ausnahmslos für Alters(teil)renten, weil hier ein Eintritt in den (Teil)Ruhestand vorliegt, der der Zielsetzung der Förderung der Altersteilzeitarbeit entgegensteht. Dies ist bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht der Fall. Daher sind sie von dieser Regelung auch nicht betroffen.

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7 Antworten

Falsch hieram 14.02.2025 | 12:36
Und was ist Ihre Frage an die DRV? Die DRV ist weder für Krankenkassen-Veröffentlichungen und schon gleich gar nicht für das Altersteilzeitgesetz zuständig. Und Ihre persönlichen Meinung zu irgendwelchen Gesetzen und Regelungen interessiert hier im Rentenforum auch nicht. "Diskutieren" und Ihre Meinung kundtun können Sie woanders, gibt ja wahrlich genug (a)soziale Netzwerke.
Max Mustermannam 14.02.2025 | 12:43
Zitat von Falsch hier anzeigen
Vielen Dank für die freundliche Antwort. Es gibt auf ihre-vorsorge mehrere Fragen zu genau diesem Themenkomplex, welche aber meine Fragestellung nicht ganz abbilden, daher bin ich hier keineswegs falsch.
Ach wasam 14.02.2025 | 12:47
Dann warten Sie doch einfach die Antwort der "DRV-Experten" ab. Sie werden von dort auch nichts anderes hören. Und dass hier manche Zeitgenossen Fragen stellen, die mit der DRV nichts zu tun haben, ist ja nun wirklich nichts Neues...
Besserwisserei!am 14.02.2025 | 12:55
Sie werden auch noch lernen, dass Sie mit Ihrer Frage hier falsch sind. Spätestens Montag erhalten Sie die entsprechende Expertenantwort. Ihre Besserwisserei kommt in einem anonymen Forum gar nicht gut an.
Max Mustermannam 14.02.2025 | 14:21
Das ist ja wunderbar freundlich hier. Wenn die Rentenversicherung schon nicht weiß ob man während des Teilrentenbezugs in der Passivphase der Altersteilzeit sein darf, wer dann? Achso, bis dato wurden meine Fragen von den Experten hier immer alle beantwortet.
Letzter Versucham 14.02.2025 | 14:38
Auch wenn hier offensichtlich Beratungsresistenz vorliegt: Der Rentenversicherung ist es völlig egal, was Sie neben Ihrem Teilrentenbezug noch so treiben mit Ihrem Altersteilzeitvertrag. Umgekehrt ist es laut Altersteilzeitgesetz schlicht nicht erlaubt, im Zeitraum der Altersteilzeit eine gesetzliche Rente zu beziehen. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann wenden Sie sich doch an den Gesetzgeber oder Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten. Die DRV macht keine Gesetze! Angekommen? Wahrscheinlich nicht...
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