Hallo Räubertochter,
die gesetzliche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit prüfen jeder eigenständig das Vorliegen der Voraussetzungen ihres jeweiligen Leistungsanspruches, die Einschätzung Ihres Gesundheitszustandes eingeschlossen.
Wenn Sie mit der Entscheidung eines Trägers nicht einverstanden sind, ist der richtige Weg einen Widerspruch gegen die Entscheidung dieses (jedes) Trägers einzulegen.
Eine Akteneinsicht kann Aufschluss darüber bringen, welche medizinischen Unterlagen den jeweiligen Entscheidungsfindungen zugrunde lagen und ob ggf. etwas übersehen wurde, bzw. Unterlagen erforderlich werden, um die Gesamtheit Ihres gesundheitlichen Zustandes besser würdigen zu können.
Ggf. können Sie auch Kopien der entscheidenden medizinischen Unterlagen fertigen ( lassen) , um sich dann mit Ihrem behandelnden Arzt hierzu beraten zu können und Ihren Widerspruch (noch) besser zu begründen.
Vielen Dank auch dem Expertenteam für die genaue Erklärung. Dann werde ich das jetzt so angehen.
MfG
Räubertochter
Vielen Dank auch dem Expertenteam für die genaue Erklärung. Dann werde ich das jetzt so angehen.
MfG
Räubertochter
Vielen Dank auch dem Expertenteam für die genaue Erklärung. Dann werde ich das jetzt so angehen.
MfG
Räubertochter
Vielen Dank auch dem Expertenteam für die genaue Erklärung. Dann werde ich das jetzt so angehen.
MfG
Räubertochter
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