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Experten-Antwort

Teilrentner und Krankengeld

von Heinz30.10.2021 | 17:34
1383 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Teilrentner, Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, aber weiterhin vollbeschäftigt. Im Fall einer Erkrankung erhalte ich sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Nach der Entgeltfortzahlung müsste ich bei anhaltender Erkrankung 72 Wochen Krankengeld bekommen? Wie sieht es mit der Teilrente aus? Wird sie neben dem Krankengeld weiterbezahlt oder gibt es in irgendeiner Form eine Verrechnung? Besten Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz,

die Forumsteilnehmer siehe hier und W°lfgang haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben. Der Vollständigkeit halber noch ein Hinweis - sollte Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen, dann wäre insoweit Hinzuverdienst gegeben.

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13 Antworten

KKam 31.10.2021 | 08:32
Krankengeld wird als Hinzuverdienst auf die teilweise Erwerbsminderungsrente angerechnet.
KSCam 31.10.2021 | 09:04
Ergänzung: Aber da das KG kaum höher sein dürfte als der bisherige Lohn wird sich da wohl kaum was ändern (zumindest nicht nach unten). Schönen Sonntag
Heinzam 31.10.2021 | 12:12
Hallo, nein ich beziehe keine Erwerbsminderungsgrenze sondern eine Altersrente, da ich die 45 Jahre voll habe, und auch das entsprechende Alter. Die Regelaltersgrenze erreiche ich Anfang 2023 dann gehe ich in die Vollrente, da mein Arbeitsvertrag mit der Regelaltersgrenze automatisch endet.Die Altersrente ist aufgrund meines Hinzuverdienstes natürlich gekürzt und wird somit als Teilrente ausgezahlt. Besten Dank!
Siehe hieram 31.10.2021 | 11:16
Hmmm... da stand nichts von Erwerbsminderungsrente... (außerdem dazu Vollbeschäftigung) und wenn es eine vorgezogene Altersrente ist, die als Teilrente bezogen wird, sähe es unter Umständen anders aus... (meine gestern dazu gelesen zu haben, Entgeltersatzleistungen gehören dann nicht dazu...) Wäre vom Fragesteller also noch mal deutlicher zu machen.
Siehe hieram 31.10.2021 | 12:28
Hallo Heinz, dann gilt das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst. Und Sie sollten dann im Fall des Falles (also länger krank als sechs Wochen), rechtzeitig die Auszahlung der Teilrente höchstmöglich anpassen. Da es sich hier dann um eine Änderung von mehr als 10% handelt, ist dies dann auch 'unterjährig' möglich. Achten Sie aber darauf, dass Sie dann nicht 100% Rente beziehen, sonst entfällt das Krankengeld. Details können Sie ausführlicher hier nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Einen schönen Sonntag und alles Gute!
Heinzam 31.10.2021 | 15:06
Besten Dank „ siehe hier „ Auch einen schönen Sonntag!
Heinzam 06.11.2021 | 09:54
Hallo Experte, da ich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bin, zahlt mein Arbeigeber zu dem von mir zu zahlenden Höchstbeitrag die Hälfte. Dieser Betrag ist in der Abrechnung auch extra aufgelistet. Zählt dieser Betrag dann als Hinzuverdienst? Besten Dank!
Makroam 06.11.2021 | 10:12
Nein ... und etwas Literatur was die Information von @W°lfgang und @siehe hier zum Thema Altersteilrente untersetzt. https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/k…
Heinzam 06.11.2021 | 10:51
Hallo Marko, besten Dank! Habe die Antwort vom Experten nicht richtig zugeordnet. Da war der Hinweis Zuschuss zum Krankengeld ist ein Hinzuverdienst. Gemäß Tarifvertrag bekäme ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld aufgestockt auf 90% des Nettolohns für einen Zeitraum von 6 Monaten! Das würde dann gemäß der Expertenantwort einen Hinzuverdienst begründen? Besten Dank!
Siehe hieram 06.11.2021 | 11:10
Zitat von Heinz anzeigen
Hallo Heinz. ja, das ist dann Hinzuverdienst. Siehe auch in den bereits verlinkten GRA zu §34 SGB VI. Wenn also zzt. die Rente wegen des Hinzuverdienstes als Teilrente bezahlt wird, müsste dann, im Falle einer längeren Krankheit (erst ab Zahlung Krankengeld, denn Entgeltfortzahlung bleibt Hinzuverdienst), dies der DRV mitgeteilt werden. Und zwar so, dass die dann nicht automatisch selbst rechnet und dadurch es evtl. zu einer Auszahlung der Rente als Vollrente kommt. Denn dann entfällt das Krankengeld, bzw. wird nicht bezahlt. Also dann genau rechnen und die Rente als Teilrente beantragen, wobei dann dieser Arbeitgeberzuschuss auch berücksichtigt werden muss. Und dann sechs Monate später noch mal ändern (hier dann ohne den Zuschuss des AG). Dabei immer schön unter 100 % bleiben (ob es 99,99 % sein dürften gibt es zwar gerade ganz aktuell ein Urteil, aber die DRV sagt eigentlich 99% und deshalb nehmen Sie das Mal als 'ist so'), also mit 99 % Teilrente muss die KK dann trotzdem weiter das Krankengeld bezahlen. Deshalb Teilrente 'beantragen', falls es zum Krankengeldfall kommt und nicht die DRV es nur über Hinzuverdienst rechnen lassen. Und auch noch mal den Haufe-Beitrag genau lesen, den @Makro verlinkt hat, damit es dann nicht doch noch Überraschungen gibt, weil ein Teil Hinzuverdienst bei der Spitzabrechnung über das Jahr verteilt wurde und dann doch Krankengeld 'gestrichen' wird trotz aller rechtzeitigen Berechnungen und Bemühungen :-)
W°lfgangam 07.11.2021 | 18:28
Sorry @Siehe hier, wenn ich jetzt mal 'Blödsinn' sage. Es läuft doch schon eine Altersteilrente. Ein (plötzlicher) Hinzuverdienst/hier Zuschuss zum KG - der sich auf das ganze Jahr des bisherigen Teilrentenbezugs auswirkt - kann nicht dadurch 'vermindert' auf die Teilrente wirken, wenn erst ab morgen/Folgemonat eine kleinere Teilrente beantragt wird. Darüber lassen sich lediglich zu viele Teil-Renten/Überzahlungen/Rückforderungen zeitnah bis zum Jahresende regeln (was noch ab Dez. möglich wäre ;-)) ...bis der 01.07.2022 im nächsten Jahr das sowieso automatisch einjustiert. Dann packt @Heinz dafür ein paar 100 € extra beiseite und gut it's für die Rückforderung für 2021 ;-) Gruß w.
Siehe hieram 07.11.2021 | 18:59
Zitat von W°lfgang anzeigen
Sorry @Siehe hier, wenn ich jetzt mal 'Blödsinn' sage. Es läuft doch schon eine Altersteilrente. Ein (plötzlicher) Hinzuverdienst/hier Zuschuss zum KG - der sich auf das ganze Jahr des bisherigen Teilrentenbezugs auswirkt - kann nicht dadurch 'vermindert' auf die Teilrente wirken, wenn erst ab morgen/Folgemonat eine kleinere Teilrente beantragt wird. Darüber lassen sich lediglich zu viele Teil-Renten/Überzahlungen/Rückforderungen zeitnah bis zum Jahresende regeln (was noch ab Dez. möglich wäre ;-)) ...bis der 01.07.2022 im nächsten Jahr das sowieso automatisch einjustiert. Dann packt @Heinz dafür ein paar 100 € extra beiseite und gut it's für die Rückforderung für 2021 ;-) Gruß w.
Ich habe auch nichts davon geschrieben, dass eine 'kleinere' Teilrente beantragt werden soll, sondern eigentlich eher im Gegenteil. Denn wenn der Hinzuverdienst 'wegfällt', weil es dann Krankengeld gibt, was kein Hinzuverdienst ist (bis auf den Zuschuss des Arbeitgebers zum Ausgleich), dann kann man das vorzeitig einjustieren. Wenn man dann allerdings sagt 'ab jetzt bitte Vollrente', dann entfällt das Krankengeld. Vielleicht sollten Sie dazu doch auch noch mal den Links von Makro folgen?
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