Hallo Peter,
bzgl. Ansprechpartner für ggf noch verfügbare medizinische Unterlagen möchte ich auf die Antwort von rentenschmied verwiesen.
Ansonsten vielleicht noch der Hinweis, dass 20% Unfallrente, 20% schwerbehindert und evtl. 20% arbeits-/erwerbsunfähig NICHT identisch sind. Zwar geht es immer um die Feststellung von gesundheitlichen Problemen, häufig in Form von Prozentsätzen, allerdings sind die Entscheidungsmaßstäbe und -rahmen bei Unfallrente, Schwerbehindertenausweis oder Erwerbsminderungsrente nicht identisch. Dementsprechend können von einer Institution festgestellte Werte nicht 1:1 auf andere Stellen übertragen werden