Hallo Morten,
die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, muss für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgegeben werden. Diese Erklärung kann höchstens für zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03
_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_
national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf
?__blob=publicationFile&v=21