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Experten-Antwort

Teilw. EM-Rente + Arbeitslosenversicherung? Möglich?

von brauchehilfe13.09.2012 | 20:38
1297 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend. Ich beziehe seit kurzem eine teilw. EM-Rente für 2 Jahre. Mein ALG1 läuft auch bald ab. Ob ich bis dahin einen Job finde??? Wenn ich nun einen 400Euro Job finde, bin ich ja nicht Sozialversichert. Die Kranken+Pflegeversicherung deckt ja meine Teilrente ab. Doch was ist mit der ARbeitslosenversicherung? Meine Teilrente läuft ja nur 2 Jahre? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mich weiter in der ARbeitslosenversicherung versichern kann? (TEilzeitjob ist mir klar!) Es ist mir wichtig! vielen dank

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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1 Antworten

Hamburgerin am 13.09.2012 | 23:34
Wenn Sie einen Job annehmen mit Verdienst zwischen 400,01 und 800,00 €, ist das ein s.g. Midi-Job (Gleitzone). Dort werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/1__AN/3__Gleitzone/n… Wenn Sie dann mit einem Teilzeitjob arbeitslos werden, gilt der entspr. Verdienst als Bemessungsentgelt. Es sei denn, sie haben z.B. vorher Vollzeit gearbeitet, dann tritt folgendes ein: Härteregelung Haben Sie in den letzten beiden Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit durchschnittlich ein um 10 Prozent höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, sind der Bemessung des Arbeitslosengeldes die Arbeitsentgelte dieser beiden Jahre zugrunde zu legen. Da die Agentur für Arbeit aber in der Regel nicht weiß, dass Ihr Verdienst höher war, müssen Sie die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes auf zwei Jahre ausdrücklich verlangen und die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechnungen) vorlegen. Es gibt ja auch nicht nur krankheitsbedingte Gründe, dass die Arbeitzeit reduziert wird.
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