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Teilweise EM Arbeitszeit???

von Kerstin11.01.2007 | 19:44
2926 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich wusste nicht wie ich die Überschrift hätte treffender formulieren können. Also es geht um folgendes, mein Mann Antrag auf EM Rente gestellt und so wie es bisher ausssieht bekommt er die teilweise EM Rente zugesprochen. Jetzt war er schonmal beim Arbeitgeber zwecks neuer Arbeitszeiten. Wo sich folgende Fragen auftaten: Zählt die Frühstückspause mit unter die Arbeitszeit von unter 6 Stunden oder wird nur die reine Arbeitszeit angenommen??? Und gibt es eine Begrenzung für die Fahrzeit zur Firma? Und die zweite Frage: Sein Chef hat ihm angeboten die Arbeit teils zu Hause zu verrichten (2Tage daheim, 3Tage in Firma)geht das ohne weiteres? Vielen Dank schonmal im Voraus Gruss Kerstin

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.01.2007 | 09:30

Das Restleistungsvermögen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (drei bis unter sechs Stunden) ist nur bei der Beurteilung über den Erhalt der Rente maßgeblich. Bei der späteren Rentengewährung sind nur die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.

6 Antworten

HWam 11.01.2007 | 19:59
Solange Ihr Mann nichts schriftliches hat, sollte er einer vollschichtigen Arbeit nachgehen. Evtl. wird die Rente ja doch noch abgelehnt, und er kann weiterhin arbeiten gehen. Das wäre doch in jedem Fall die bessere Alternative.
Kerstinam 11.01.2007 | 20:10
Hallo, danke, schon mal für die schnelle Antwort! Der Vertrag ist noch nicht geändert und wird erst ab Tag des Bescheides geändert. Bis dahin ist mein Mann als vollschichtig arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden. Nur wenn es soweit ist soll es schnell gehen und daher die Fragen, die der Chef in den Raum geworfen hat!
megmanam 11.01.2007 | 20:42
Unbedingt abwarten,spreche aus eigener Erfahrung.Die RV muss dem Rehabericht nicht folgen, event.noch weitere Guachten oderso und das kann sich über Monate ziehen.
Haseam 12.01.2007 | 07:31
Bei teilweiser Erwerbsminderung sollte Ihr Gatte höchstens halbschichtig 3 - unter 6 Stunden täglich arbeiten. Pausen- und Wegezeiten sind keine Arbeitszeit. Wo die Tätigkeit ausgeübt wird ist, denke ich, Piepenhagen.
Kerstinam 11.01.2007 | 20:55
Ja, wir warten ab, darüber sind wir uns einig. Das sagt sogar der Chef, aber selbst wenn es noch Monate dauert, ist es für uns hilfreich, Antworten auf die Fragen bekommen zu haben. Gruss
???am 12.01.2007 | 09:01
Ich würde den Vertrag weniger nach der Arbeitszeit als nach dem Verdienst abschließen. Ob Ihr Mann nämlich tatsächlich unter 6 Stunden arbeitet, ist nicht interessant, solange die Mehrarbeit auf Kosten der Gesundheit erfolgt. Anders ausgedrückt: Ihr Mann kann gerne auch 10 Stunden am Tag arbeiten, solange es ihm aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Auf den Grunsanspruch der Rente hat dies dann keinen Einfluss. Der Verdienst wird jedoch auf die Rente angerechnet. Wichtig sind hier die Hinzuverdienstgrenzen. Lassen Sie sich von der DRV schon mal mitteilen. Dann sollten Sie versuchen, den Vertrag so zugestalten, dass der Brutto-Verdienst nicht unbedingt knapp über einer dieser Grenzen liegt.
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