Da die Aussage von Agnes richtig ist, sieht die Berechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anders aus. Als Hinzuverdienst wird zuerst geprüft, wie die Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber) auf Ihre Rente anzurechnen ist .Danach erfolgt die weitere Prüfung, wie sich die Entgeltersatzleistung (Krankengeld) auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auswirkt. Hier wird das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt angerechnet –nicht die Höhe des Krankengeldes- .Hierüber erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Bescheid mit Angaben zur Rentenhöhe. Den Erstbescheid bzw. die weiteren Bescheide oder Mitteilungen sollten Sie sich auf jedem Fall persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort erklären lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Ihnen auch alle weiteren Fragen beantworten. Sie können aber auch Ihren Rentenversicherungsträger anrufen und den zuständigen Sachbearbeiter für Ihre Rentensache verlangen. Dieser erklärt Ihnen auch gerne den jeweiligen Sachstand.