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Experten-Antwort

teilweise EM-Rente

von dandos06.04.2011 | 21:37
1487 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe aus gesundheitlichen Gründen ab Januar meine Arbeitszeit auf 24 Std./ Woche reduziert. Um ausreichend regenerieren zu können, arbeite ich an 4 Tagen und habe einen Tag frei. Ich erwäge einen Rentenantrag zu stellen und frage mich, ob es mir negativ ausgelegt werden kann, dass ich 6 Std. an 4 Tagen und nicht unter 6 Stunden pro Tag arbeite. Im Rentenantrag wird ja sogar nach der täglichen Arbeitszeit gefragt. Kann man es mir dann so auslegen, dass ich ja zur Zeit "beweise", dass ich 6 Std/Tag arbeiten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten einen Rentenantrag stellen, damit anhand von medizinischen Unterlagen geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erminderung besteht.

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4 Antworten

Schadeam 07.04.2011 | 06:55
Ja das könnte passieren. Aber darüber im Forum zu spekulieren bringt nichts: stellen Sie den Rentenantrag, dann wird die Situation von Ihrem RV Träger geprüft. Wenn Sie die Entscheidung in Ihren Händen halten wissen Sie ob Sie teilweise EM sind oder nicht.
Machts Sinnam 07.04.2011 | 12:13
Das sind ja wirklich kompetente, präzise Auskünfte von den Fachleuten hier, obwohl sich die Frage ganz eindeutig mit "nein" beantworten lässt.
Schadeam 07.04.2011 | 12:56
Und was kann sich dandos nun für Ihre Antwort kaufen? Die Tatsache, dass er/sie 4 x 6 Stunden arbeitet, sagt doch gar nichts über die Leistungseinschränkung aus. Es könnte sein, dass die Ärzte das bestätigen und ne Teilrente rauskommt. Es könnte aber genauso sein, dass die ärztlichen Dienste der Meinung sind, dass auch mehr ginge und keine Erwerbsminderung vorliegt.
Machts Sinnam 07.04.2011 | 22:59
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Da liegt wohl ein Missverständnis vor, denn dandos wollte nichts kaufen, sondern eine Antwort! Zwischen: "Ja das könnte passieren" und "eindeutig nein" besteht wohl ein Unterschied - auch wenn DRVler das vielleicht nur mit größerer Verzögerung bemerken. Die Leistungsfähigkeit beurteilt sich genau genommen so wenig nach der Wetterlage wie nach der Tätigkeit, die dando ausübt. Stattdessen ist klarzustellen, dass einem Versicherten nicht nachteilig angerechnet werden kann, wenn er seine Arbeiten a) unter unzumutbaren Schmerzen oder b) unter unzumutbarer Anspannung der körperlichen und/oder geistigen Kräfte oder c) auf Kosten der Gesundheit verrichtet. Aber die DRV arbeitet ja nach der Devise: "wird wohl ungefähr so sein"!
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