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Experten-Antwort

Teilweise EM-Rente und ALG1

von Tina08.09.2020 | 20:13
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3 Antworten

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Hallo , ich benötige mal Hilfe. Ich erhalte eine unbefristete teilweise EN -Rente. Ich arbeite Teilzeit im öffentlichen Dienst und soll nun gekündigt werden , weil ich so oft schon krank war . Nun habe ich Existenzängste. Ich habe gehört, dass ich ALG1 beantragen kann. Die Rente wird zwar nicht auf das ALG1 angerechnet aber das ALG1 als Hinzuverdienst bei der Rente. Meine Hinzuverdienstgrenze und mein „Deckel „ ist laut DRV allerdings so hoch , dass ich da durch meine jetzige noch Teilzeit Beschäftigung im Leben nicht ran komme! Das ALG1 ist doch nur 67% vomjetzigen Teilzeit Gehalt . Also noch weniger als ich eh schon in Teilzeit verdiene? Wird die Rente trotzdem gekürzt ? Oder gar ganz entzogen ? Danke !!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

den Ausführungen von W°lfgang kann ich mich anschließen.

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2 Antworten

W°lfgangam 08.09.2020 | 21:34
Hallo Tina, die teilweise EM-Rente wird Ihnen ganz sicher nicht entzogen - das 'halbe' Leistungsvermögen ist seitens DRV med. dauerhaft festgestellt, unabhängig von der bisherigen (Teil-)Beschäftigung und auch dem künftigem Anspruch auf ALG <- hier geht es dann auch Weiterhin nur um Hinzuverdienst, wie jetzt aus dem Beschäftigungseinkommen auch ...bei ALG wird das 'Bemessungsentgelt' als Hinzuverdienst zugrunde gelegt, die Vollzahlung der teilweisen EM-Rente könnte genauso weitergehen, wie in der aktiven Teilzeitbeschäftigungsphase. > Ich arbeite Teilzeit im öffentlichen Dienst und soll nun gekündigt werden Wenn Sie es noch nicht getan haben, sprechen Sie darüber mit Ihrer örtlichen Schwerbehindertenvertretung, wie das aus Sicht Arbeitgeber/Arbeitnehmer abläuft/möglich ist, welche Rechte Ihnen zustehen. Sofern Sie tatsächlich Ihren Teilzeitarbeitsplatz verlieren (wirksame Kündigung erfolgt) und der örtliche Arbeitsmarkt keine Teilzeitarbeitsstellen anbieten kann, würden Sie sogar eine volle EM-Rente erhalten können <- einfach dann Antrag dazu stellen (nennt sich 'Arbeitsmarktrente'), und entsprechend auch Ihre volle Zusatzversorgung/VBL wäre zu zahlen. > Nun habe ich Existenzängste. Brauchen Sie nicht zu haben, ein Schritt nach dem anderen: Ihr örtliches Versicherungsamt in der eigenen Verwaltung /Landkreis /kreisfreie Stadt, informiert Sie über den vermeintlichen Ablauf, und auch die nächste DRV-Beratungsstelle wird Ihnen diese Hinweise geben können. Gruß w.
Janaam 08.09.2020 | 22:29
Hat man Ihnen das so mitgeteilt? Öffentlicher Dienst und Kündigung ist ja schon selten. Aber Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderung, EMR und Kündigung kommt doch praktisch nicht vor. Würde mich echt wundern. Nicht, dass Sie da was missverstanden haben und sich umsonst Sorgen machen. Ich bin auch im ÖD. Habe einen Schonarbeitsplatz, man kommt mir unheimlich entgegen. Statt Schwerbehinderung, habe ich nur eine Gleichstellung. Auch hohe Fehlzeiten und eine teilweise EMR. Ich würde erstmal das Gespräch suchen.
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