Hallo Klara,
ob Sie neben der Rente weiter das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können, müssten Sie mit der Agentur für Arbeit abklären.
Aus Sicht der Rentenversicherung ist sowohl ein Arbeitslosengeldbezug als auch eine Beschäftigung neben der Teil-Erwerbsminderungsrente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung