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Experten-Antwort

teilweise EM-Rente und ALO-Geld

von Sabine N.26.06.2018 | 08:58
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3 Antworten

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Liebe Experten, einem Freund von uns wurde nach seiner Kur eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit anerkannt. Da er derzeit noch Krankengeld erhält wird es wohl so sein, dass auf das Krankengeld die Rente angerechnet wird, er also nicht mehr Geld zur Verfügung hat. Ab September erhält er dann Arbeitslosengeld I. Habe ich das richtig verstanden, dass er dann - sofern er sich in Vollzeit der Vermittlung zur Verfügung stellt - die Teilrente UND das Arbeitslosengeld erhält, wobei die Rente dann evtl. wegen HInzuverdienst gekürzt wird? Das Arbeitslosengeld wird aber wohl nicht gekürzt? Herzlichen Dank vorab, viele Grüße Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Krankenkasse wird auf die Nachzahlung einen Erstattungsanspruch geltend machen. Das Arbeitslosengeld ist dann als Hinzuverdienst im Sinne von § 96a SGB VI anzusehen.

MfG

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2 Antworten

Hildeam 26.06.2018 | 11:55
Keine Ahnung in wie fern sich Arbeitsamt und DRV da austauschen, aber wenn er sich dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung stellt hätte ich eher bedenken, dass die Rente komplett gestrichen wird!
Schorscham 26.06.2018 | 12:01
So ist es! Übersteigt das Bemessungsentgelt des Arbeitslosengeldes die Hinzuverdienstgrenze, entfällt die Rentenzahlung so lange vollständig. MfG
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