Ihr Mann sollte auf jeden Fall die beteiligten Stellen immer über seinen jeweiligen Status informieren.
Also der Arbeitagentur gegenüber erklären, dass ein Rentenantrag läuft (Stand der Entscheidung) und natürlich auch den Rententräger über die Arbeitslosigkeit ab 2/2008 unterrichten.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird auch das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Dieses kann je nach Höhe des Arbeitslosengeldes zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen.
Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid.
Kostenfreie Beratungen zu der Thematik führen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe durch.
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