Hallo Mella,
Wenn Sie sowohl eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als auch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, darf die Summe dieser Renten einen bestimmten Höchstbetrag (so genannter Grenzbetrag) nicht überschreiten.
Der Grenzbetrag beträgt 70% eines Zwölftes des der Rente aus der Unfallversicherung zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes mal den Rentenartfaktor Ihrer Rente.
Die genaue Berechnung können Sie dann dem Rentenbescheid entnehmen, in welchem die Unfallrente berücksichtigt wird.
Sofern Sie eine Unfallrente beziehen, melden Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten auch Ihrem Rentenversicherungsträger.
Aussagen zum Bestehenbleiben Ihres Arbeitsplatzes können wir als Rentenversicherung nicht machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung